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Corona-Pandemie: Maßnahmen haben zu einer Aussetzung von Recht und Gesetz geführt

Published On: 31. Januar 2024 6:38

Die vergangenen vier Jahre haben Veränderungen gebracht, die kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Rezept war einfach: Ein Virus im Labor erzeugen, das nicht gefährlicher oder wesentlich anders ist als andere Corona-Viren, aber als „neuartig“ verkauft werden kann. Das allein reichte aus, um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann wurde ein Test entwickelt, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank des Virologen Christian Drosten wurde der Test praktisch zeitgleich mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus eingeführt. Die WHO verbreitete dann Informationen über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl dies bereits im Februar und März durch mehrere Studien widerlegt wurde. Die Infektionssterblichkeit betrug tatsächlich nur etwa 0,125%. Mit diesen Voraussetzungen konnten dann Maßnahmen ergriffen werden, die gegen Recht und Gesetz verstießen.

Während der Corona-Krise gab es zahlreiche neue Regelungen, die zuvor undenkbar waren. Einer der grundlegendsten rechtlichen Tabubrüche war die de facto Beweislastumkehr bei Grundrechtseinschränkungen. Pauschale Unterstellungen wurden in Verordnungen festgelegt. Diese Entwicklungen müssen dringend aufgearbeitet und zukünftig verhindert werden. Das Wesen der Demokratie und des Rechtsstaates ist, dass alle Menschen frei sind, zu tun und zu lassen, was sie wollen, solange es nicht gesetzlich verboten ist. Für den Staat gilt das Gegenteil, er darf nichts tun, wozu er nicht ausdrücklich per Gesetz oder Verordnung ermächtigt wurde. Ein wichtiger Baustein unserer Rechtsordnung ist die Beweislastregel. Hier gilt der Grundsatz „wer behauptet, muss beweisen“. Während der Corona-Krise wurde dieses System umgangen. Gesunde Menschen mussten sich im Rahmen des „grünen Pass“-Systems quasi frei beweisen, um ihren Alltag normal bestreiten zu können. Allen Menschen wurde pauschal eine „epidemiologische Gefahr“ unterstellt und damit schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte gerechtfertigt.

Dieses Vorgehen stellte einen Tabubruch im Umgang mit Grundrechten und den rechtsstaatlichen Prinzipien dar. Das System wurde auf den Kopf gestellt und widerspricht der Menschenwürde, pauschal davon auszugehen, dass ein Mensch per se gefährlich ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Die Verhältnismäßigkeit muss ebenfalls berücksichtigt werden. Die allermeisten Menschen waren zu jedem Zeitpunkt gesund, doch alle mussten sich ständig frei beweisen. Ein derartiges Ausmaß an sachlich nicht gerechtfertigten Einschränkungen war zuvor undenkbar. Es ist notwendig, die Geschehnisse eingehend zu prüfen und Mechanismen zu identifizieren, die zu dieser Entgleisung des Rechtsstaates geführt haben. Eine Reflexion und Analyse sind in einer liberalen Demokratie unumgänglich

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Corona Plandemie: Recht und Gesetz wurden durch Maßnahmen ausgehebelt

Die vergangenen vier Jahre haben Änderungen gebracht, die vorher kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Rezept war an sich einfach. Man erzeuge ein Virus im Labor, das zwar weder gefährlicher noch sonst wesentlich anders ist als andere Corona Viren, aber das eben als „neuartig“ verkauft werden kann. Das reichte an sich bereits um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann brauchte es nur noch einen Test, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank dem Virologen Christian Drosten gab es den Test praktisch gleichzeitig mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus. Die WHO verbreitete dann Nachrichten über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl das bereits

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