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Corona-Pandemie: Maßnahmen haben zu einer Umgehung von Recht und Gesetz geführt

Published On: 31. Januar 2024 6:38

Die vergangenen vier Jahre haben Veränderungen gebracht, die kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Konzept war eigentlich einfach. Ein Virus wird im Labor erzeugt, das weder gefährlicher noch wesentlich anders ist als andere Coronaviren, aber als „neuartig“ verkauft werden kann. Das allein reichte aus, um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann wurde ein Test entwickelt, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank des Virologen Christian Drosten wurde der Test praktisch zeitgleich mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus eingeführt. Die WHO verbreitete dann Informationen über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl dies bereits durch mehrere Studien im Februar und März widerlegt wurde, wie tkp.at am 10. April 2020 erstmals berichtete. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich gerade einmal 2 Wochen lang mit Epidemiologie beschäftigt. Die Infektionssterblichkeit betrug wie bei einer durchschnittlichen Grippe nur etwa 0,125%. Mit diesen Voraussetzungen konnten dann Maßnahmen ergriffen werden, die gegen Recht und Gesetz verstoßen. Die GGI-Initiative, der Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit, liefert erneut eine Analyse der unerhörten Rechtsbrüche im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen. Diese Analyse ist aktueller denn je, da die Weltgesundheitsorganisation diese Rechtsbrüche durch völkerrechtlich verbindliche Verträge zur zukünftigen Regel machen möchte.

Während der Corona-Krise gab es zahlreiche neue Regelungen, die zuvor als undenkbar galten. Die Grenzen des Machbaren wurden zunehmend erweitert. Einer der wohl grundlegendsten rechtlichen Tabubrüche war die de facto Beweislastumkehr bei Grundrechtseinschränkungen. Pauschale Unterstellungen wurden in Verordnungen festgelegt. Diese Entwicklungen müssen dringend aufgearbeitet und zukünftig verhindert werden. Das Wesen der Demokratie und des Rechtsstaates besteht darin, dass alle Menschen frei sind, zu tun und zu lassen, was sie wollen, solange es nicht gesetzlich verboten ist. Für den Staat gilt das Gegenteil, er darf nichts tun, wozu er nicht ausdrücklich per Gesetz oder Verordnung ermächtigt wurde (Art. 18 B-VG Legalitätsprinzip). Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Rechtsordnung ist die Beweislastregel. Hier gilt der Grundsatz „wer behauptet, muss beweisen“. Wer also behauptet, ein Recht für sich in Anspruch nehmen zu können oder jemand anderem eine Pflicht aufzuerlegen, muss die notwendigen Beweise erbringen. Die bloße Behauptung reicht nicht aus. Nur in wenigen Ausnahmefällen gibt es eine sogenannte Beweislastumkehr, hauptsächlich im Privatrecht. Im Verwaltungsverfahren gilt der Grundsatz der Ermittlung. Das bedeutet, dass die Behörde generell verpflichtet ist, den Sachverhalt zu ermitteln und die notwendigen Beweise zu erbringen. Eine Art Beweislastumkehr ist nur in sehr begrenztem Umfang zulässig, wenn es stichhaltige Indizien gibt. Der Grüne Pass als Freibeweis Absonderungsmaßnahmen und Verkehrsbeschränkungen bei anzeigepflichtigen Krankheiten (also Einschränkungen der Bewegungsfreiheit) waren zuvor nur zulässig, wenn Menschen krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig waren. Die Definitionen lauten wie folgt: Als krank gelten jene Personen, bei denen die Krankheit bereits festgestellt ist, als krankheitsverdächtig solche, die Erscheinungen zeigen, die das Vorhandensein der Krankheit vermuten lassen, als ansteckungsverdächtig solche, die zwar keine Krankheitserscheinungen aufweisen, bei denen jedoch bakteriologisch nachgewiesen ist, dass sie als Träger des Krankheitserregers anzusehen sind, oder bei denen sonst feststeht oder erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass sie der Ansteckung ausgesetzt waren und die Weiterverbreitung vermitteln können. In jedem Fall mussten konkrete, personenbezogene Hinweise vorliegen, die auf eine potenzielle Gefährdung hinwiesen. W

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Corona Plandemie: Recht und Gesetz wurden durch Maßnahmen ausgehebelt

Die vergangenen vier Jahre haben Änderungen gebracht, die vorher kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Rezept war an sich einfach. Man erzeuge ein Virus im Labor, das zwar weder gefährlicher noch sonst wesentlich anders ist als andere Corona Viren, aber das eben als „neuartig“ verkauft werden kann. Das reichte an sich bereits um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann brauchte es nur noch einen Test, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank dem Virologen Christian Drosten gab es den Test praktisch gleichzeitig mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus. Die WHO verbreitete dann Nachrichten über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl das bereits

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