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Stellt Artikel 20 GG eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar

Published On: 31. Januar 2024 18:12

Künstler fordern am Bundestag mit dem Artikel 20 GG die Gültigkeit des Grundgesetzes ein. Der Staat betrachtet dies als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und ordnet die Vernichtung des Kunstwerks an. Der „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.“ lädt herzlich zur Verhandlung über die Vernichtung am 01.02.2024 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht, Kirchstraße 7, 10557 Berlin ein.

Hintergrund: Am 01.02.2024 wird im Verwaltungsgericht Berlin über die behördlich angeordnete Vernichtung eines Kunstwerkes verhandelt. Es handelt sich um eine drei Meter hohe und 1,6 Meter breite Stele aus Buchenholz, in die der Text des Artikels 20 GG geschnitzt und mit Gold überzogen wurde. Der „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.“ hat diese Stele zu Ehren des 70. Geburtstages des Grundgesetzes und zum Gedenken an die deutsch-deutsche Wiedervereinigung errichtet.

Der Verein argumentiert, dass die von Dani Karavan gestalteten Artikel 1 bis 19 nur die Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz darstellen, aber nicht das Grundgesetz in seiner vollen Bedeutung. Artikel 20, der die Staatsstruktur beschreibt, fehlt am Kunstwerk Dani Karavans am Bundestag. Der Verein wollte das Grundgesetz zu seinem 70. Geburtstag mit der notwendigen Ergänzung feiern. Die Behörden haben die Genehmigung zur Aufstellung der Stele verweigert, aber der Verein hat sie dennoch aufgestellt. Die Behörden haben die Stele konfisziert und ihre Vernichtung angeordnet.

Am 01.02.2024 wird vor Gericht verhandelt, ob die Aufrichtung des Artikel 20 eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt und ob die Anordnung zur Vernichtung der Stele Bestand hat. Eine jüdische Mitbürgerin hat an den damaligen Präsidenten des Bundestages geschrieben und darum gebeten, die Zerstörung des Kunstwerks zu verhindern. Die Anordnung zur Zerstörung wurde jedoch nicht verhindert. Weitere Informationen zum Kunstprojekt und zum Gerichtstermin finden Sie auf der Webseite: https://deine-verfassung.de

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Gefährdet Artikel 20 GG die öffentlichen Sicherheit und Ordnung?

Künstler fordern am Bundestag mit dem Artikel 20 GG die Gültigkeit des Grundgesetzes ein. Der Staat fasst das als Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf
 und ordnet die Vernichtung des Kunstwerks an. Zur Verhandlung über die Vernichtung – am 01.02.2024 – um 10:00 Uhr – im Verwaltungsgericht, Kirchstraße 7, 10557 Berlin lädt der “Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.” herzlich ein. Zum Hintergrund: Am 01.02.2024 wird im Verwaltungsgericht Berlin über die behördlich angeordnete Vernichtung eines Kunstwerkes verhandelt werden. Bei dem Kunstwerk handelt es sich um eine 
drei Meter hohe und 1,6 Meter breite Stele aus Buchenholz, in die der Text des Artikels 20 GG geschnitzt und mit Gold überzogen wurde. Diese Stele wurde vom 
”Verein zur Erneuerung

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