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Stellt Artikel 20 GG eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar

Published On: 31. Januar 2024 18:12

Künstler fordern vor dem Bundestag mit dem Artikel 20 GG die Gültigkeit des Grundgesetzes ein. Der Staat betrachtet dies als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und ordnet die Vernichtung des Kunstwerks an. Der „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.“ lädt herzlich zur Verhandlung über die Vernichtung am 01.02.2024 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht, Kirchstraße 7, 10557 Berlin ein.

Am 01.02.2024 wird im Verwaltungsgericht Berlin über die behördlich angeordnete Vernichtung eines Kunstwerkes verhandelt. Es handelt sich um eine drei Meter hohe und 1,6 Meter breite Stele aus Buchenholz, in die der Text des Artikels 20 GG geschnitzt und mit Gold überzogen wurde. Der „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.“ hat diese Stele zu Ehren des 70. Geburtstages des Grundgesetzes und zum Gedenken an die deutsch-deutsche Wiedervereinigung errichtet.

Die Stele wurde öffentlich am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin geschnitzt und sollte das Grundgesetzfragment Dani Karavans am Bundestag ergänzen. Der Verein argumentiert, dass die von Dani Karavan gestalteten Artikel 1 bis 19 nur die Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz darstellen, aber nicht den vollen Wesensgehalt des Grundgesetzes. Der Artikel 20 GG, der die Staatsstruktur beschreibt, fehlt am Kunstwerk. Die Behörden haben die Aufstellung der Stele verweigert, da angeblich Grünflächen zerstört würden und die Durchfahrt von Krankenwagen behindert werden könnte.

Die Stele wurde dennoch aufgestellt und von den Behörden konfisziert. Die Vernichtung wurde angeordnet, da weitere Aktionen mit der Stele als gefährlich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wurden. Am 01.02.2024 wird vor Gericht über diese Entscheidung verhandelt. Eine jüdische Mitbürgerin hat sich an den Präsidenten des Bundestages gewandt und darauf hingewiesen, dass die Vernichtung eines Kunstwerks, das den Artikel 20 GG des Grundgesetzes enthält, bedenklich ist. Die Anordnung zur Zerstörung der Stele wurde jedoch nicht verhindert.

Besuchen Sie die Webseite des Kunstprojekts unter: https://deine-verfassung.de. Für weitere Informationen zum Gerichtstermin klicken Sie hier: http://deine-verfassung.de/akt12/index.htm. Die Auseinandersetzungsdokumente finden Sie hier: http://deine-verfassung.de/akt7/index.htm

Original Artikel Teaser

Gefährdet Artikel 20 GG die öffentlichen Sicherheit und Ordnung?

Künstler fordern am Bundestag mit dem Artikel 20 GG die Gültigkeit des Grundgesetzes ein. Der Staat fasst das als Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf
 und ordnet die Vernichtung des Kunstwerks an. Zur Verhandlung über die Vernichtung – am 01.02.2024 – um 10:00 Uhr – im Verwaltungsgericht, Kirchstraße 7, 10557 Berlin lädt der “Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.” herzlich ein. Zum Hintergrund: Am 01.02.2024 wird im Verwaltungsgericht Berlin über die behördlich angeordnete Vernichtung eines Kunstwerkes verhandelt werden. Bei dem Kunstwerk handelt es sich um eine 
drei Meter hohe und 1,6 Meter breite Stele aus Buchenholz, in die der Text des Artikels 20 GG geschnitzt und mit Gold überzogen wurde. Diese Stele wurde vom 
”Verein zur Erneuerung

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