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Beschwerde gegen die bedingte Entlassung des Inzest-Vaters Fritzl

Published On: 1. Februar 2024 13:31

ATX 3484.67 +0.82% ANDRITZ 57.5 +0.61% AT&S 22.24 -0.98% BAWAG GROUP 51.45 +7.55% CA IMMO 30.3 -0.33% DO & CO 129.2 +0.16% ERSTE GROUP 40.25 +0.5% EVN 25.7 +0.19% IMMOFINANZ 21.95 -0.23% LENZING 30.5 -1.45% MAYR-MELNHOF 122.4 ±0% OMV 41.75 +1.07% OESTER. POST 31.3 -0.16% RBI 19.4 +0.41% SBO 44.25 +0.45% TELEKOM AUSTRIA 8.07 +0.12% UNIQA 7.81 +0.39% VERBUND 75.5 -0.2% VIENNA INSURANCE 26.65 +1.52% VOESTALPINE 27.52 -0.29% WIENERBERGER 31.44 -0.13% ATX 3484.67 +0.82% ANDRITZ 57.5 +0.61% AT&S 22.24 -0.98% BAWAG GROUP 51.45 +7.55% CA IMMO 30.3 -0.33% DO & CO 129.2 +0.16% ERSTE GROUP 40.25 +0.5% EVN 25.7 +0.19% IMMOFINANZ 21.95 -0.23% LENZING 30.5 -1.45% MAYR-MELNHOF 122.4 ±0% OMV 41.75 +1.07% OESTER. POST 31.3 -0.16% RBI 19.4 +0.41% SBO 44.25 +0.45% TELEKOM AUSTRIA 8.07 +0.12% UNIQA 7.81 +0.39% VERBUND 75.5 -0.2% VIENNA INSURANCE 26.65 +1.52% VOESTALPINE 27.52 -0.29% WIENERBERGER 31.44 -0.13%

2009 wurde Josef Fritzl (88) zu lebenslanger Haft verurteilt. Zuletzt wurde er jedoch bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die Staatsanwaltschaft Krems legt nun Beschwerde ein. Der Fall geht an das Oberlandesgericht Wien.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen die vor einer Woche ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug für den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef Fritzl Beschwerde eingebracht. Der Akt wandert nun zum Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung, bestätigte der Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Donnerstag einen Bericht des ORF Niederösterreich. Die in der Vorwoche von einem Dreiersenat ausgesprochene und nicht rechtskräftige Verlegung des 88-jährigen Inzest-Vater in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Fritzl laut der Entscheidung regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Bei der nicht öffentlichen, aber von großem Medieninteresse begleiteten Anhörung am vergangenen Donnerstag war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend gewesen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt Fritzl jedenfalls im Maßnahmenvollzug.

H2: Beschwerde gegen bedingte Entlassung von Josef Fritzl

Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen die bedingte Entlassung von Josef Fritzl Beschwerde eingelegt. Fritzl wurde 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt, jedoch wurde er vor kurzem bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die Beschwerde wird nun vom Oberlandesgericht Wien geprüft. Die Entscheidung über die Verlegung von Fritzl in den Normalvollzug war nicht rechtskräftig und wurde von einem Dreiersenat getroffen. Fritzl muss regelmäßige Psychotherapie und psychiatrische Untersuchungen nachweisen. Die Anhörung zur Entlassung fand ohne Vertreter der Staatsanwaltschaft statt. Fritzl bleibt vorerst im Maßnahmenvollzug, bis eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird.

H2: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Entlassung von Josef Fritzl ein

Die Staatsanwaltschaft Krems hat Beschwerde gegen die bedingte Entlassung von Josef Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug eingebracht. Fritzl wurde 2009 wegen Inzest zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Entscheidung über die Verlegung in den Normalvollzug wurde von einem Dreiersenat getroffen und ist noch nicht rechtskräftig. Fritzl muss regelmäßige Psychotherapie und psychiatrische Untersuchungen nachweisen. Bei der Anhörung zur Entlassung war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend. Fritzl bleibt vorerst im Maßnahmenvollzug, bis das Oberlandesgericht Wien über die Beschwerde entscheidet

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Inzest-Vater Fritzl: Beschwerde gegen bedingte Entlassung

ATX 3484.67 +0.82% ANDRITZ 57.5 +0.61% AT&S 22.24 -0.98% BAWAG GROUP 51.45 +7.55% CA IMMO 30.3 -0.33% DO & CO 129.2 +0.16% ERSTE GROUP 40.25 +0.5% EVN 25.7 +0.19% IMMOFINANZ 21.95 -0.23% LENZING 30.5 -1.45% MAYR-MELNHOF 122.4 ±0% OMV 41.75 +1.07% OESTER. POST 31.3 -0.16% RBI 19.4 +0.41% SBO 44.25 +0.45% TELEKOM AUSTRIA 8.07 +0.12% UNIQA 7.81 +0.39% VERBUND 75.5 -0.2% VIENNA INSURANCE 26.65 +1.52% VOESTALPINE 27.52 -0.29% WIENERBERGER 31.44 -0.13% ATX 3484.67 +0.82% ANDRITZ 57.5 +0.61% AT&S 22.24 -0.98% BAWAG GROUP 51.45 +7.55% CA IMMO 30.3 -0.33% DO & CO 129.2 +0.16% ERSTE GROUP 40.25 +0.5% EVN 25.7 +0.19% IMMOFINANZ 21.95 -0.23% LENZING 30.5 -1.45% MAYR-MELNHOF 122.4 ±0% OMV 41.75 +1.07% OESTER. POST 31.3 -0.16% RBI 19.4 +0.41% SBO

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