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Ein deutscher Staatsrechtler muss unerwarteterweise der Schweiz erläutern, welche Verluste sie mit dem neuen Rahmenabkommen erleiden würde

Published On: 2. Februar 2024 3:16

Zum Interview der NZZ

Andreas Glaser widerspricht deutlich der Behauptung der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi, dass es sich bei dem neuen institutionellen Abkommen um „Bilaterale III“ handelt und somit eine kontinuierliche Fortsetzung des „bilateralen Wegs“ darstellt. Der Staatsrechtler erklärt wörtlich: „Das Abkommen würde die dynamische Übernahme des Rechts über alle bilateralen Verträge bedeuten, außerdem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine neue wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.“ Das Parlament würde an Bedeutung verlieren, da es nur noch Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen könnte. Glaser bemerkt dazu: „Mir scheint, dass man sich nicht über die institutionelle Tragweite des Abkommens im Klaren ist.“ Auch die Rolle des Schweizerischen Bundesgerichts wäre weniger bedeutend, da es faktisch dem Europäischen Gerichtshof unterstellt wäre. Die Bürger könnten zwar noch abstimmen, müssten aber je nach Ausgang mit EU-Sanktionen rechnen. Glaser wundert sich über die einstimmige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag und wirft ihnen im Prinzip Ignoranz vor: „Möglicherweise sind sich die Kantone nicht bewusst, welche Folgen das Abkommen für sie selbst hätte. Ihr politischer Einfluss – über Vernehmlassungen, den Ständerat, aber auch informell – würde kleiner werden.“ Glaser spricht sich entschieden für das obligatorische Referendum aus, also für die notwendige Zustimmung von Volk und Ständen. Er verweist dabei auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, würde sie „einen Bruch gegenüber ihrer bisherigen, mehrfach bestätigten Praxis vollziehen.“ Es ist bedauerlich, dass in Zürich ein deutscher Staatsrechtsprofessor in der Nachfolge des großen Zaccaria Giacometti so deutlich sprechen muss. Von Andreas Glasers Schweizer Kollegen hat man leider bisher nichts Ähnliches gehört.

Andreas Glasers Kritik am neuen institutionellen Abkommen

Andreas Glaser äußert deutliche Bedenken gegenüber dem neuen institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Übernahme des Rechts über alle bilateralen Verträge bedeuten würde und der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Rolle spielen würde. Diese beiden Elemente würden das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern. Glaser warnt davor, dass das Parlament an Bedeutung verlieren würde und das Schweizerische Bundesgericht faktisch dem EuGH unterstellt wäre. Er kritisiert auch die einstimmige Zustimmung der Kantonsregierungen zum Abkommen und wirft ihnen Ignoranz vor. Glaser spricht sich entschieden für das obligatorische Referendum aus, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen.

Die Auswirkungen des Abkommens auf die Schweiz

Andreas Glaser warnt davor, dass das neue institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU erhebliche Auswirkungen auf die Schweiz haben würde. Er betont, dass der politische Einfluss der Kantone abnehmen würde und die Bürger je nach Ausgang der Abstimmung mit EU-Sanktionen rechnen müssten. Glaser verweist auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992 und betont, dass das obligatorische Referendum notwendig sei, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen. Er kritisiert die bisherige Praxis der Bundesversammlung und warnt davor, dass eine andere Entscheidung einen Bruch darstellen würde.

Andreas Glasers Appell an die Schweizer Bevölkerung

Andreas Glaser appelliert an die Schweizer Bevölkerung, sich über die institutionelle Tragweite des neuen Abkommens im Klaren zu sein. Er betont, dass das Abkommen das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern würde und dass die Bürger möglicherweise mit EU-Sanktionen rechnen müssten. Glaser kritisiert die einstimmige Zustimmung der Kantonsregierungen zum Abkommen und wirft ihnen Ignoranz vor. Er spricht sich entschieden für das obligatorische Referendum aus und verweist auf Präzedenzfälle, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen. Es ist bedauerlich, dass bisher keine ähnlich deutliche Kritik von Glasers Schweizer Kollegen zu hören war

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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im

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