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Behörden sind nicht befugt, Zwangsgelder bei schulpflichtigen Kindern ohne Nachweis einer Masernimpfung durchzusetzen

Published On: 3. Februar 2024 0:04

Veröffentlicht am 3. Februar 2024 von TE. Am 15. Januar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf eine Beschwerde gegen die Verhängung von wiederholtem Zwangsgeld bei schulpflichtigen Kindern, die keinen „Masernimmunitätsnachweis“ vorlegen können, eine wichtige Entscheidung getroffen. Laut der Anwältin Ellen Rohring auf ihrem Youtube-Kanal können Behörden solche Zwangsgelder nicht durchsetzen. Diese Entscheidung könnte auch für andere Bundesländer wegweisend sein. Rohring erklärt weiter, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im September entschieden habe, dass ein Zwangsgeld bei Schulkindern nicht zulässig sei. Dennoch hätten sich die Behörden nicht daran gehalten und weiterhin Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Rohring betont, dass es sich dabei keinesfalls nur um einen Verfahrensfehler gehandelt habe. Sie ist dankbar, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Möglichkeit hatte, dies klarzustellen. Wie Rohring bereits vor einigen Monaten auf ihrem Youtube-Kanal berichtet hat, gab es bisher unterschiedliche Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Neustadt habe im Mai 2023 entschieden, dass Zwangsgeldandrohungen nicht zulässig seien, da es keine Impfpflicht „durch die Hintertür“ geben dürfe. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hingegen habe im November 2022 die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und die Zwangsgeldandrohung als rechtmäßig angesehen. Auch das Verwaltungsgericht München habe keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Zwangsandrohung gehabt. Gegen diesen Beschluss habe es eine Beschwerde gegeben, bei der der Verwaltungsgerichtshof München entschieden habe, dass die Zwangsgeldandrohung auf eine Impfpflicht hinauslaufe und voraussichtlich rechtswidrig sei, so Rohring. Der Kernsatz des Beschlusses laute: „Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“ Die Entscheidung sei deshalb so bedeutsam, weil es sich beim Verwaltungsgerichtshof um ein Oberverwaltungsgericht handele, wie Rohring betont. Der Beschluss sei zwar nur in einem Eilverfahren ergangen, er sei aber unanfechtbar. Rohring geht davon aus, dass dieser Beschluss wegweisend ist und bundesweit von den Gesundheitsämtern beachtet wird. Dieser Beschluss wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Eltern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen möchten, dürften erleichtert sein. In den vergangenen Monaten wurden viele von ihnen von den Gesundheitsämtern angeschrieben und haben Bescheide erhalten, in denen sie aufgefordert wurden, einen Masernimpfnachweis innerhalb einer bestimmten Frist vorzulegen. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meistens 500 Euro, manchmal sogar noch mehr. Die besondere Gefahr von Zwangsgeld besteht darin, dass es immer wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann. Wer zunächst 500 Euro Zwangsgeld zahlen musste, muss damit rechnen, dass im nächsten Schritt 1500 Euro angedroht werden – und so weiter. Es gab sogar einige Gesundheitsämter, die bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes ersatzweise Zwangshaft angedroht haben, schreibt Rohring

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«Behörden können Zwangsgeld bei Schulkindern ohne Masern-Impfnachweis nicht durchsetzen»

Veröffentlicht am 3. Februar 2024 von TE. Am 15. Januar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf eine durch den Nürnberger Rechtsanwalt Christian Radermacher von der Kanzlei 441 eingelegte Beschwerde gegen die Verhängung von wiederholtem Zwangsgeld eine beachtenswerte Entscheidung getroffen (Az.: 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935). Demnach können Behörden Zwangsgelder bei schulpflichtigen Kindern, die keinen «Masernimmunitätsnachweis» vorlegen können, nicht durchsetzen. Das berichtet die Anwältin Ellen Rohring auf ihrem Youtube-Kanal. Dieser Beschluss könne auch für andere Bundesländer wegweisend sein. Rohring weiter: «Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im September entschieden, dass ein Zwangsgeld bei Schulkindern nicht zulässig ist. Gleichwohl haben sich die Behörden nicht daran gehalten und weiter Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Ihre Argumentation: Das Zwangsgeld war nur in dem konkreten Fall wegen eines Verfahrensfehlers

Details zu «Behörden können Zwangsgeld bei Schulkindern ohne Masern-Impfnachweis nicht durchsetzen»

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