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BSW and Linke in the Bundestag – Wagenknecht plans to sue against restrictions

Published On: 3. Februar 2024 18:06

3. Februar 2024, 18:06 Uhr

Die Aufteilung der Fraktion der Linken in zwei Gruppen, die Linken und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), wurde gestern im Bundestag anerkannt. Allerdings gibt es Unzufriedenheit aufgrund von Einschränkungen der parlamentarischen Fragerechte. Gestern beschloss der Bundestag, die beiden Gruppen der Linken und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) anzuerkennen. Da die Geschäftsordnung des Bundestages solche Fragen regelt, während die Bestimmungen über Fraktionen gesetzlich festgelegt sind, musste dies im Parlament beschlossen werden. Die Anerkennung war notwendig geworden, nachdem sich die Fraktion der Linken in die beiden Gruppen aufgespalten hatte. Die Anerkennung als Gruppe beinhaltet zusätzliche Mittel – laut Tagesschau 7,4 Millionen für die Linke und 4,9 Millionen für das BSW – und einen besseren Zugriff auf die Redezeit als für einzelne Abgeordnete. Es gab keine Einwände gegen die Redezeitzuteilung, die bei Debatten 90 Minuten pro Gruppe beträgt. Beide Gruppen sind sowohl im Ältestenrat als auch in den Ausschüssen vertreten. Beide Gruppen haben das Initiativrecht, das bedeutet, dass sie eigene Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen dürfen. Eine neue, restriktive Regelung wurde jedoch in einem Punkt der neuen Geschäftsordnung eingeführt: Jede Gruppe darf maximal zehn Große oder Kleine Anfragen stellen. Große Anfragen führen zu einer Debatte im Bundestag, während Kleine Anfragen innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden müssen. In der parlamentarischen Arbeit sind sie oft der einzige Weg, um die eigene Position darzulegen und gelegentlich die Regierung tatsächlich ins Schwitzen zu bringen. Die Beschränkung löste schon vor ihrer Verabschiedung eine Debatte aus; Dietmar Bartsch, langjähriger Fraktionschef der Linken, hatte bereits vorab erklärt, die Kleinen Anfragen seien „eines der wirksamsten Mittel der Oppositionsarbeit“. Er forderte „die Regierungsfraktionen auf, das zu korrigieren“. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger sagte, „wenn notwendig, ziehen wir für unsere Rechte vors Bundesverfassungsgericht“. Am Freitag erklärte nun auch Sahra Wagenknecht im Interview mit der Welt: „Wir werden nochmal überlegen, ob wir dagegen auch rechtlich vorgehen.“ Sevim Dağdelen unterstützte diese Position. Gegenüber der Berliner Zeitung sagte sie: „Minderheitenrechte sind ein Wesensmerkmal unserer Demokratie. Wer das Frage- und Kontrollrecht von Minderheiten neuerdings beschränken will, droht die demokratische Kultur weiter zu beschädigen.“ Mehr zum Thema – Erster BSW-Parteitag: Gaslieferungen aus Russland sollen wiederaufgenommen werden Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen

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BSW und Linke im Bundestag – Wagenknecht will gegen Einschränkungen klagen

3 Feb. 2024 18:06 Uhr Die Aufteilung der Fraktion der Linken in zwei Gruppen, die Linken und das BSW, ist mit der Anerkennung im Bundestag gestern abgeschlossen. Allerdings sorgen Beschränkungen der parlamentarischen Fragerechte für Unzufriedenheit. Gestern hat der Bundestag beschlossen, die beiden Gruppen der Linken und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) anzuerkennen. Da die Geschäftsordnung des Bundestages derartige Fragen regelt, wohingegen die Bestimmungen über Fraktionen gesetzlich festgelegt sind, musste dies im Parlament beschlossen werden. Die Anerkennung war erforderlich geworden, nachdem sich die Fraktion der Linken in die beiden Gruppen aufgespalten hatte. Die Anerkennung als Gruppe beinhaltet zusätzliche Mittel – nach Angaben der Tagesschau 7,4 Millionen für die Linke und 4,9 Millionen für das BSW – und einen besseren Zugriff auf

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