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Der Haushalt 2024 wurde vom Bundestag genehmigt

Published On: 3. Februar 2024 5:09

Epoch Times, 2. Februar 2024

Die Regierungskoalition hat normalerweise 417 Abgeordnete. Bei der vorherigen Abstimmung über die Haushaltsfinanzierung gab es jedoch mehrere Gegenstimmen aus der Ampel-Koalition. Zwei Abgeordnete der Grünen und einer der FDP stimmten dagegen, während zwei Abgeordnete der SPD-Fraktion sich enthielten. Mit diesem Beschluss kann der Bund in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und somit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes bleiben. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent. Im Jahr 2023 lagen die Ausgaben bei 461,21 Milliarden Euro und die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro. Der Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus. Die Steuereinnahmen werden nun auf 377,61 Milliarden Euro geschätzt, was 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf ist. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Dies ist unter anderem auf eine höhere Entnahme aus der Rücklage zurückzuführen, die aufgrund des positiven vorläufigen Haushaltsabschlusses für das Vorjahr möglich wurde.

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils wurden unter anderem Anpassungen am Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds vorgenommen. Der Haushalt 2024 berücksichtigt auch Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben. Darüber hinaus hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Pakets für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitgehend im Etat umgesetzt. Mit diesem Paket reagierte die Koalition auf den Konsolidierungsbedarf, der nach dem Urteil festgestellt wurde. Im Etat wurden unter anderem Kürzungen beim internationalen Engagement vorgenommen. Der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus, der Weiterbildungen fördern sollte, wurde gestrichen und der Ansatz für das Bürgergeld wurde abgesenkt, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung gerecht zu werden. Auf der Einnahmenseite wurde unter anderem eine erhöhte Luftverkehrssteuer berücksichtigt. Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher enger zweckgebunden waren, wurden breiter im Etat verteilt, insbesondere im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Haushaltsausschuss hat den Entwurf des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen, um einige dieser Änderungen gesetzlich umzusetzen. Darin enthalten sind unter anderem Anpassungen beim Bezug von Bürgergeld. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen ist diese Regelung nun befristet und wird evaluiert. Darüber hinaus verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung ausgezahlt wurden. Die dadurch entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert werden. Eine weitere Änderung betrifft den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen sowie weitere Maßnahmen wurden bereits im Dezember 2023 mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Im Dezember wurde auch das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 verabschiedet. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verzögerte sich die Verabschiedung des Haushalts 2024. Ursprünglich sollte der Ausschuss Mitte November die Bereinigungssitzung abschließen. Nach dem Urteil wurden jedoch wichtige Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und zu einzelnen Einzelplänen zunächst verschoben, und auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt. (dts)

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Bundestag hat Haushalt 2024 beschlossen

Epoch Times 2. Februar 2024 Die Regierungskoalition hat eigentlich 417 Abgeordnete. Bereits in der vorherigen Abstimmung über die Haushaltsfinanzierung gab es aus der Ampel mehrere Gegenstimmen, zwei von den Grünen und eine von der FDP, sowie zwei Enthaltungen aus der SPD-Fraktion. Mit dem Beschluss kann der Bund in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro. Der Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem des Regierungsentwurfs für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus. Einnahmenseitig

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