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Kritik entfacht sich um Habecks Vorschlag für ein neues Sondervermögen

Published On: 3. Februar 2024 15:44

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November ist das Wort „Sondervermögen“ in aller Munde. Damals erklärten die Richter in Karlsruhe Teile des Bundeshaushalts für verfassungswidrig. Konkret ging es um Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro für den „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“. Am Donnerstag wurde das Thema „Sondervermögen“ plötzlich wieder aufgegriffen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schlug während der Haushaltsdebatte im Bundestag vor, die aktuellen strukturellen Probleme der deutschen Wirtschaft mit einem schuldenfinanzierten Fonds zu lösen. Er erklärte, dass eine Diskussion über die Schuldenbremse derzeit nicht angemessen sei, aber es möglicherweise einen Weg gebe, um eine Lösung zu finden. Habeck schlug vor, ein Sondervermögen einzuführen, um die strukturellen Probleme zu bewältigen. Unternehmen könnten dann Steuervergünstigungen und zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten erhalten, wenn sie dies wünschen. Der genaue Umfang des Sondervermögens wurde nicht genannt, aber Habeck deutete an, dass er Geld investieren möchte, um das Land voranzubringen. Die Idee eines „Wirtschaftschancengesetzes mal 10 oder 50“ wurde von Habeck ins Spiel gebracht. Bisher konnte keine Einigung über das sogenannte Wachstumschancengesetz erzielt werden, das derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat feststeckt. Die unionsgeführten Bundesländer haben ihre Zustimmung im Bundesrat verweigert. Das Gesetz hat ein Volumen von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr ab 2024 und insgesamt über 32 Milliarden Euro in den nächsten Jahren. Ein „Wirtschaftschancengesetz mal 50“ würde eine Finanzierung von 1,6 Billionen Euro bedeuten. Es ist offensichtlich, dass etwas getan werden muss. Die vier größten Wirtschaftsverbände in Deutschland haben sich mit einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Sie fordern eine Unternehmenssteuerreform, um die Wirtschaft zu entlasten. CDU-Chef Friedrich Merz hat dies bereits im Oktober gefordert. Die Unternehmen sollten nach einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht besteuert werden, unabhängig von ihrer Rechtsform. Dies würde zu Einnahmeverlusten von 20 bis 30 Milliarden Euro führen, aber auch zu mehr Wachstum und Einnahmen führen, so Merz. Die Idee von Wirtschaftsminister Habeck, ein Sondervermögen einzurichten, um strukturelle Entlastungen für die Wirtschaft zu schaffen, wurde von der Koalition sofort abgelehnt. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte, Habecks Vorschlag sei bedenkenswert, aber er halte den Weg über Schulden für falsch. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich ebenfalls gegen den Vorschlag ausgesprochen. Er sagte, der Vorschlag sei überraschend und nicht abgesprochen gewesen. Die Opposition ist ebenfalls unzufrieden mit dem Vorschlag. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, Deutschland brauche keine neuen Schulden, sondern eine Ausweitung des Energieangebots, eine Senkung der Unternehmenssteuern und weniger Bürokratie

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Habecks Vorschlag zum neuen Sondervermögen im Kreuzfeuer der Kritik

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November lässt das Wort „Sondervermögen“ aufhorchen. Die Richter in Karlsruhe hatten damals Teile des Bundeshaushalts für verfassungswidrig erklärt. Das betraf konkret Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro für den „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“. Am Donnerstag stand das Thema „Sondervermögen“ plötzlich wieder im Raum. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bei der Haushaltsdebatte im Bundestag vorgeschlagen, die momentanen strukturellen Probleme der deutschen Wirtschaft mit einem schuldenfinanzierten Sondertopf zu lösen. Er wisse, „dass eine Diskussion über die Schuldenbremse in den derzeitigen Möglichkeiten nicht richtig ist“. Es gäbe „vielleicht, aber dennoch einen Weg in diesem Sinne zusammenzukommen“, so Habeck in Richtung der Unions-Fraktion. Dann macht Habeck einen konkreten Vorschlag: „Was wäre, wenn wir ein Sondervermögen

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