Wenn vermeintliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien belästigen | Von Uwe Froschauer
Sorgen einer Person, die in dem Text zum Ausdruck gebracht werden. Es handelt sich um eine kritische Meinung über die Regierungspolitik der Grünen und der Ampelkoalition, die als schädlich für Deutschland angesehen wird. Die Person äußert Bedenken hinsichtlich der Wirtschaft, des Gesundheitswesens, der Migrationspolitik, des Terrorismus, der Renten, der Umwelt- und Energiepolitik sowie der Meinungsfreiheit. Es wird auch die Frage aufgeworfen, warum die AfD geächtet wird und ob die deutschen Bürger genug tun, um ihre Meinungen und Bedenken zu äußern. Der Text endet mit dem Ausdruck der Enttäuschung über die aktuelle Situation in Deutschland
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Wenn angebliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren | Von Uwe Froschauer
Ein Standpunkt von Uwe Froschauer. Lediglich zwei Mal verbot das Bundesverfassungsgericht bisher eine Partei, 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD). Parteiverbote durch das Bundesverfassungsgericht – die einzige in der BRD dazu befugte Institution – werden hierzulande aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands relativ selten ausgesprochen. Im Dritten Reich waren sämtliche Parteien außer der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) verboten. Die SPD – und zuvor die KPD – können ein Lied davon singen. Aus diesem Grunde sind Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates – die einzig befugten Antragsteller – vorsichtig bei diesbezüglichen Unterfangen. Zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. Oktober 1952 kam es durch einen Antrag der Bundesregierung unter
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