Wenn vermeintliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien drangsalieren | Von Uwe Froschauer
Sorgen einer Person, die in dem Text zum Ausdruck gebracht werden. Es handelt sich um eine kritische Meinung über die Regierungspolitik der Grünen und der Ampelkoalition, die als schädlich für Deutschland angesehen wird. Die Person beklagt unter anderem Korruption, Gewalt, Armut, gefälschte Corona-Zahlen, Terrorismus, Vetternwirtschaft, hohe Steuern, unbezahlbare Mieten, Armut bei Rentnern, Missbrauch von Sozialleistungen, den Verlust der deutschen Kultur, den Ausbau erneuerbarer Energien, hohe Spritpreise und die angebliche Vernachlässigung der deutschen Wirtschaft und Zukunft. Es wird die Meinung vertreten, dass Deutschland in eine negative Richtung steuert und dass die Bevölkerung nicht genug dagegen unternimmt
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Wenn angebliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren | Von Uwe Froschauer
Ein Standpunkt von Uwe Froschauer. Lediglich zwei Mal verbot das Bundesverfassungsgericht bisher eine Partei, 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD). Parteiverbote durch das Bundesverfassungsgericht – die einzige in der BRD dazu befugte Institution – werden hierzulande aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands relativ selten ausgesprochen. Im Dritten Reich waren sämtliche Parteien außer der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) verboten. Die SPD – und zuvor die KPD – können ein Lied davon singen. Aus diesem Grunde sind Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates – die einzig befugten Antragsteller – vorsichtig bei diesbezüglichen Unterfangen. Zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. Oktober 1952 kam es durch einen Antrag der Bundesregierung unter
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