Wenn vermeintliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren | Von Uwe Froschauer
Sorgen einer Person, die in dem Text zum Ausdruck gebracht werden. Es handelt sich um eine kritische Haltung gegenüber der Regierungspolitik, insbesondere gegenüber den Grünen, und es werden verschiedene Themen angesprochen, wie Korruption, Gewalt, Armut, Terror, Vetternwirtschaft, Rentenpolitik, Migration, Klimaschutz, Energiepolitik und Spritpreise. Die Person fühlt sich von der Regierung im Stich gelassen und sieht das Land in einer negativen Entwicklung. Es wird auch die Meinung vertreten, dass das deutsche Volk zu wenig Widerstand leistet und sich zu sehr auf Demonstrationen gegen Rechts und für die aktuelle Regierung konzentriert
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Wenn angebliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren | Von Uwe Froschauer
Ein Standpunkt von Uwe Froschauer. Lediglich zwei Mal verbot das Bundesverfassungsgericht bisher eine Partei, 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD). Parteiverbote durch das Bundesverfassungsgericht – die einzige in der BRD dazu befugte Institution – werden hierzulande aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands relativ selten ausgesprochen. Im Dritten Reich waren sämtliche Parteien außer der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) verboten. Die SPD – und zuvor die KPD – können ein Lied davon singen. Aus diesem Grunde sind Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates – die einzig befugten Antragsteller – vorsichtig bei diesbezüglichen Unterfangen. Zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. Oktober 1952 kam es durch einen Antrag der Bundesregierung unter
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