Wenn vermeintliche Demokraten vermeintlich undemokratische Parteien schikanieren | Geschrieben von Uwe Froschauer
Sorgen einer Person, die in dem Text zum Ausdruck gebracht werden. Es handelt sich um eine subjektive Meinung, die nicht unbedingt repräsentativ für die gesamte Bevölkerung ist. Es ist wichtig, verschiedene Perspektiven und Meinungen zu berücksichtigen, um ein umfassendes Bild zu erhalten
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Wenn angebliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren | Von Uwe Froschauer
Ein Standpunkt von Uwe Froschauer. Lediglich zwei Mal verbot das Bundesverfassungsgericht bisher eine Partei, 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD). Parteiverbote durch das Bundesverfassungsgericht – die einzige in der BRD dazu befugte Institution – werden hierzulande aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands relativ selten ausgesprochen. Im Dritten Reich waren sämtliche Parteien außer der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) verboten. Die SPD – und zuvor die KPD – können ein Lied davon singen. Aus diesem Grunde sind Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates – die einzig befugten Antragsteller – vorsichtig bei diesbezüglichen Unterfangen. Zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. Oktober 1952 kam es durch einen Antrag der Bundesregierung unter
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