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Ein deutscher Staatsrechtler muss unerwartet der Schweiz erklären, welche Verluste sie durch das neue Rahmenabkommen erleiden würde

Published On: 4. Februar 2024 9:17

Zum Interview der NZZ

Andreas Glaser widerspricht deutlich der Behauptung der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi, dass es sich beim neuen institutionellen Abkommen um „Bilaterale III“ handelt und somit eine kontinuierliche Fortsetzung des „bilateralen Wegs“ darstellt. Der Staatsrechtler erklärt wörtlich: „Das Abkommen würde die dynamische Übernahme des Rechts aus allen bilateralen Verträgen bedeuten, außerdem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine neue wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.“ Das Parlament würde an Bedeutung verlieren, da es nur noch Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen könnte. Glaser bemerkt dazu: „Mir scheint, dass nicht überall die institutionelle Tragweite des Abkommens klar ist.“ Auch die Rolle des Schweizerischen Bundesgerichts wäre weniger bedeutend, da es faktisch dem Europäischen Gerichtshof unterstellt wäre. Die Bürger könnten zwar noch abstimmen, müssten aber je nach Ausgang mit EU-Sanktionen rechnen. Professor Glaser wundert sich über die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag und wirft ihnen im Prinzip Ignoranz vor: „Möglicherweise sind sich die Kantone nicht bewusst, welche Folgen das Abkommen für sie selbst hätte. Ihr politischer Einfluss – über Vernehmlassungen, über den Ständerat, aber auch informell – würde kleiner.“ Andreas Glaser spricht sich entschieden für das obligatorische Referendum aus, also für die notwendige Zustimmung von Volk und Ständen. Er verweist dabei auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, würde sie „einen Bruch gegenüber ihrer bisherigen, mehrfach bestätigten Praxis vollziehen“. Es ist bedauerlich, dass in Zürich ein deutscher Staatsrechtsprofessor in der Nachfolge des großen Zaccaria Giacometti so deutlich sprechen muss. Von Andreas Glasers Schweizer Kollegen hat man leider bisher nichts Ähnliches gehört.

Zum Interview der NZZ

Andreas Glaser widerspricht deutlich der Behauptung der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi, dass es sich beim neuen institutionellen Abkommen um „Bilaterale III“ handelt und somit eine kontinuierliche Fortsetzung des „bilateralen Wegs“ darstellt. Der Staatsrechtler erklärt wörtlich: „Das Abkommen würde die dynamische Übernahme des Rechts aus allen bilateralen Verträgen bedeuten, außerdem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine neue wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.“ Das Parlament würde an Bedeutung verlieren, da es nur noch Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen könnte. Glaser bemerkt dazu: „Mir scheint, dass nicht überall die institutionelle Tragweite des Abkommens klar ist.“ Auch die Rolle des Schweizerischen Bundesgerichts wäre weniger bedeutend, da es faktisch dem Europäischen Gerichtshof unterstellt wäre. Die Bürger könnten zwar noch abstimmen, müssten aber je nach Ausgang mit EU-Sanktionen rechnen. Professor Glaser wundert sich über die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag und wirft ihnen im Prinzip Ignoranz vor: „Möglicherweise sind sich die Kantone nicht bewusst, welche Folgen das Abkommen für sie selbst hätte. Ihr politischer Einfluss – über Vernehmlassungen, über den Ständerat, aber auch informell – würde kleiner.“ Andreas Glaser spricht sich entschieden für das obligatorische Referendum aus, also für die notwendige Zustimmung von Volk und Ständen. Er verweist dabei auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, würde sie „einen Bruch gegenüber ihrer bisherigen, mehrfach bestätigten Praxis vollziehen“. Es ist bedauerlich, dass in Zürich ein deutscher Staatsrechtsprofessor in der Nachfolge des großen Zaccaria Giacometti so deutlich sprechen muss. Von Andreas Glasers Schweizer Kollegen hat man leider bisher nichts Ähnliches gehört.

Andreas Glasers Kritik am neuen institutionellen Abkommen

Andreas Glaser äußert deutliche Bedenken gegenüber der Behauptung der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi, dass das neue institutionelle Abkommen als „Bilaterale III“ angesehen werden könne. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Übernahme des Rechts aus allen bilateralen Verträgen bedeuten würde und der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Rolle spielen würde. Diese beiden Elemente würden das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern. Glaser warnt davor, dass das Parlament an Bedeutung verlieren und das Schweizerische Bundesgericht dem EuGH unterstellt werden würde. Er fordert ein obligatorisches Referendum, um die Zustimmung von Volk und Ständen sicherzustellen.

Die Auswirkungen des Abkommens auf die Kantone

Andreas Glaser kritisiert die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag und wirft ihnen Ignoranz vor. Er vermutet, dass die Kantone sich nicht bewusst sind, welche Folgen das Abkommen für sie haben würde. Ihrer politischer Einfluss würde abnehmen, da sie nur noch begrenzte Möglichkeiten hätten, Einfluss zu nehmen. Glaser betont die Bedeutung eines obligatorischen Referendums, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung und die Kantone ihre Zustimmung geben können.

Die Forderung nach einem obligatorischen Referendum

Andreas Glaser spricht sich entschieden für ein obligatorisches Referendum aus und verweist auf frühere Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Er warnt davor, dass eine Entscheidung der Bundesversammlung gegen ein Referendum einen Bruch mit der bisherigen Praxis darstellen würde. Glaser bedauert, dass seine Schweizer Kollegen bisher nicht ähnlich deutliche Kritik geäußert haben

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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im

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