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Broder gewinnt vor Gericht gegen Faeser: „Verletzung der Grundrechte eines angesehenen Journalisten

Published On: 5. Februar 2024 18:23

Die Innenministerin Nancy Faeser, die linksradikal ist, tritt unsere Grundrechte mit ihren sozialistischen Füßen, wie es ihr gefällt. Nun hat sie vor Gericht eine Niederlage erlitten: Das Oberverwaltungsgericht Berlin stellt fest, dass Verfassungsministerin Faeser in die Grundrechte eines angesehenen Journalisten eingegriffen hat. Auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder hat das Oberverwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium erlassen. Das Ministerium darf den Bericht des von ihm ins Leben gerufenen Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit nicht mehr auf seiner Homepage verbreiten. Die Entscheidung wurde am 31. Januar getroffen und am Freitag wurde der Bericht vom BMI offline genommen, wie die FAZ berichtet.

In dem Bericht, gegen den sich Broder nun gerichtlich gewandt hat, wurde behauptet, dass er sich im Artikel „Im Mauseloch der Angst“ von 2010 im „Spiegel“ für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit ausgesprochen habe, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verspottet und Muslimen pauschal als unwissende, ehrgeizige, blutrünstige Horden dämonisiert habe. Der Bericht mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ musste nun von Faesers Ministeriumsseite genommen werden. Denn tatsächlich hatte Broder über die gewalttätigen Unruhen in der islamischen Welt geschrieben, die nach dem Erscheinen des Romans „Die Satanischen Verse“ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ stattfanden. Der OVG entschied, dass die „Qualifizierung“ von Broder im Bericht des „Expertenkreises“ eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts darstellt. Zwar sei es erlaubt, ein Urteil über Broder zu fällen, aber Faesers Ministerium müsse deutlich machen, dass dies keine „amtliche“ Position sei. Dieser Verpflichtung sei das BMI nicht nachgekommen. Stattdessen prangt das Logo des Faeser-Ministeriums auf dem Bericht und im Vorwort spricht die linksradikale Ministerin Nancy Faeser davon, dass man sich ernsthaft mit den Empfehlungen der Experten auseinandersetzen müsse. Das OVG hat mit dem Urteil eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie die FAZ weiter berichtet. Broders Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagte, er erwarte eine Erklärung des BMI zur Anerkennung des Urteils, sonst werde man ein Hauptsacheverfahren anstreben

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Broder besiegt Faeser vor Gericht: “Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten”

Die linksradikale Innenministerin Nancy Faeser trampelt auf unsere Grundrechten mit ihren Sozialistenfüsschen herum, wie es ihr gefällt. Nun bekam sie vor Gericht ein Klatsche verpasst: Das Oberverwaltungsgericht Berlin attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten.” Auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder hat das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Das Ministerium darf den Bericht des von ihm ins Leben gerufenen Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM), der unter dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ erschien, auf seiner Homepage nicht mehr verbreiten. Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline, berichtet hierzu die FAZ. In besagtem Bericht, gegen den sich Broder nun gerichtlich

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