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Die ÖVP, ausgerechnet die Schredder-Partei, beschwert sich über fehlende Akten

Published On: 5. Februar 2024 16:15

Im von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschuss zum Machtmissbrauch ist eine Diskussion über die Lieferung von Akten entbrannt. Es geht um Unterlagen aus dem Büro der ehemaligen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die angeblich als „privat“ gekennzeichnet und somit dem Zugriff des Ausschusses entzogen wurden. Allerdings ist an dieser Geschichte kaum etwas wahr, und die ÖVP, die sich besonders empört, ist selbst in dieser Angelegenheit heuchlerisch. Die Akten, um die es geht, befinden sich im österreichischen Staatsarchiv. Dort finden sich Unterlagen aus den persönlichen Büros vieler ehemaliger Regierungsmitglieder, aber nicht aus allen. Es gibt zum Beispiel keine einzige Akte aus der ersten Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (ÖVP) während der türkis-blauen Koalition von 2017 bis 2019, wie bereits 2019 von „Die Presse“ berichtet wurde. Die Akten wurden stattdessen irrtümlicherweise bei der Firma Reißwolf geschreddert. Die Tatsache, dass ausgerechnet die ÖVP, vertreten durch den Fraktionsführer des Untersuchungsausschusses, Andreas Hanger, jetzt „irritiert“ ist, ist für die FPÖ ein weiteres Beispiel für die Heuchelei der ÖVP. Die Volkspartei kann höchstens darüber irritiert sein, dass andere Regierungsmitglieder ihre Akten nicht geschreddert haben. Die Aufregung um die angebliche „Privat“-Einstufung der Akten von Hartinger-Klein wirft jedoch auch ein bezeichnendes Licht auf die chronische Recherche-Schwäche der Mainstream-Medien. Wie ein ehemaliges Regierungsmitglied die Kartons, die es ins Staatsarchiv schickt, beschriftet, ist völlig irrelevant. Denn gesetzlich gilt für alle Kabinettsakten eine 25-jährige Sperrfrist, während der nicht einmal die Mitarbeiter des Staatsarchivs Einsicht nehmen dürfen. In dieser Zeit dürfen die Akten nur vom jeweiligen ehemaligen Regierungsmitglied gesichtet und freigegeben werden, das die Akten dem Archiv übermittelt hat. Die FPÖ steht einer Änderung dieser veralteten Regelung offen gegenüber. Allerdings müsste damit auch eine Pflicht zur Übermittlung der Akten einhergehen, da sonst kein ÖVP-Minister jemals wieder auch nur einen Notizzettel ins Staatsarchiv schicken würde, befürchtet die FPÖ. Hafenecker erinnert auch an einen Vorfall, der ebenfalls ein bezeichnendes Licht auf das Transparenzbewusstsein der ÖVP wirft. Der ehemalige Finanzminister Gernot Blümel musste sogar durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und eine anschließende Exekution durch den Bundespräsidenten gezwungen werden, relevante Akten an den Untersuchungsausschuss zu liefern

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Ausgerechnet die Schredder-Partei ÖVP regt sich über fehlende Akten auf

In dem von der ÖVP eingesetzten Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss ist eine Debatte über Aktenlieferungen ausgebrochen. Es geht um Unterlagen aus dem Kabinett der ehemaligen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die diese – so berichten Medien – als „privat“ gekennzeichnet und damit dem Zugriff des U-Ausschusses entzogen haben soll. An der Geschichte stimmt freilich kaum etwas – und die ÖVP, die sich besonders echauffiert, hat kiloweise Butter am Kopf. Kurz-Akten gingen statt ins Archiv in den Schredder Die Akten, um die es geht, liegen im österreichischen Staatsarchiv. Dort finden sich Unterlagen aus den persönlichen Büros vieler ehemaliger Regierungsmitglieder, aber längst nicht aller. Aus der ersten Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (ÖVP) während der türkis-blauen Koalition von 2017 bis 2019 etwa ist kein einziges Blatt Papier

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