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In diesem Gesetz sind Männer eingeschlossen

Published On: 5. Februar 2024 9:36

Justizministerin Alma Zadić hat sich geweigert, das Gesetz mit ausschließlich weiblichen Personenbezeichnungen umzuschreiben. Das Gesetz soll die Geschlechtergerechtigkeit fördern, da Sprache unser Denken beeinflusst. Das Parlament in Österreich hat kurz vor Jahresende erstmals ein Gesetz mit ausschließlich weiblichen Personenbezeichnungen verabschiedet. Im Bundesgesetz über die FlexibleKapitalgesellschaft gibt es nur Gründerinnen, Geschäftsführerinnen oder Gründungsgesellschafterinnen, ohne männliches Pendant. Um juristische Missverständnisse zu vermeiden, heißt es im Gesetz: „Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.“

Die grüne Justizministerin Alma Zadić hat das Gesetz vorgelegt, um einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit zu leisten. Sie sagte der „Kleinen Zeitung“: „Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln.“ Der konservative Koalitionspartner ÖVP stimmte der weiblichen Formulierung zu. Als das Gesetz jedoch öffentlich wurde, kritisierte die ÖVP die weibliche Formulierung und verlangte, dass beide Geschlechter im Text vorkommen. Zadić weigerte sich jedoch, das Gesetz umzuformulieren, und die ÖVP stimmte letztendlich im Parlament dem Gesetz zu. ÖVP-Nationalrätin Bettina Zopf sagte im „Standard“: „Mit der weiblichen Form helfen wir keiner einzigen Unternehmerin und keiner einzigen Mitarbeiterin, aber mit dem Inhalt des Gesetzes tun wir es.“ Eine Unternehmensgründung werde einfacher und attraktiver.

Die weibliche Formulierung des Gesetzes sorgte bei der rechten FPÖ für Empörung. Sie bezeichnete es als „ideologisches Experiment“, das „völlig unangebracht“ sei. Bei der männlichen Form seien die Frauen mitgemeint, bei der weiblichen die Männer jedoch nicht. Der „Standard“ kommentierte, dass Männer ruhig einmal spüren sollten, wie es ist, ständig nur „mitgemeint“ zu sein. Die Frage sei, warum die Kritiker einen weiblich formulierten Text als anmaßend empfinden, aber von Frauen erwarten, sich von männlich formulierten Gesetzestexten angesprochen zu fühlen. In Deutschland hatte die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Jahr 2020 ein Gesetz in fast ausschließlich weiblicher Form vorgelegt, scheiterte jedoch am Widerstand des damaligen CSU-Innenministers Horst Seehofer. Er argumentierte, dass bei rein männlichen Formulierungen anerkannt sei, dass sie auch für Frauen gelten, während rein weibliche Formulierungen nur für Frauen gelten würden und somit verfassungswidrig wären

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«Männer sind in diesem Gesetz mitgemeint»

Justizministerin Alma Zadić weigerte sich, das Gesetz mit ausschliesslich weiblichen Personenbezeichnungen umzuschreiben © ORF Barbara Marti / 5.02.2024  Ein Gesetz in weiblicher Form soll Geschlechtergerechtigkeit fördern, sagt die Ministerin. Sprache beeinflusse unser Denken. Kurz vor Jahresende hatte das Parlament in Österreich erstmals ein Gesetz mit ausschliesslich weiblichen Personenbezeichnungen verabschiedet. Im Bundesgesetz über die FlexibleKapitalgesellschaft gibt es nur Gründerinnen, Geschäftsführerinnen oder Gründungsgesellschafterinnen, ohne männliches Pendant. Um juristischen Missverständnisse zu vermeiden, heisst es im Gesetz: «Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.»  «Sprache beeinflusst unser Denken» Vorgelegt hatte das Gesetz die grüne Justizministerin Alma Zadić. Sie habe damit einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit leisten wollen, sagte sie

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