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Anklage gegen Frank-Walter Steinmeier, den Bundespräsidenten

Published On: 6. Februar 2024 11:49

Veröffentlicht am: 6. Februar 2024 | Anzahl Kommentare: 7 Kommentare

Frank-Walter Steinmeier kritisiert extremistische Rattenfänger

Der Bundespräsident ist das „lebendige Symbol“ des Staates und hat die Aufgabe, durch seine verfassungsrechtlichen Befugnisse, Reden, Ansprachen, Gespräche, Schirmherrschaften und andere Initiativen integrativ, moderierend und motivierend zu wirken. Am 29.01.2024 äußerte sich Frank-Walter Steinmeier bei einem Empfang vor Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten mit den Worten: „Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.“ Mit dieser Aussage bezeichnete er bestimmte Teile der Bevölkerung als extremistische Rattenfänger, ohne diese näher zu definieren. Damit greift er in demokratische Prozesse ein, wofür er keine Berechtigung hat. Solche Äußerungen sind nicht angemessen für das Amt und die Würde eines Bundespräsidenten. Indirekt werden Millionen von Wählern als Ratten dargestellt, wenn sie nicht im Sinne des Bundespräsidenten gewählt haben. Eine wahre Demokratie besteht aus Gegensätzen und erträgt auch Gegensätze. Frank-Walter Steinmeier hetzt als Bundespräsident mit seiner Aussage gegen bestimmte Teile unserer Gesellschaft, anstatt neutral zu einem offenen Dialog beizutragen und integrativ, moderierend und motivierend zu wirken.

Verstoß gegen Neutralitätspflicht des Bundespräsidenten

Als Bundespräsident ist Frank-Walter Steinmeier grundsätzlich dazu verpflichtet, sich neutral zu verhalten. Hetze und Spaltung sind ihm in jeder Hinsicht untersagt. Es ist ihm nicht erlaubt, demokratische Prozesse in Deutschland zu diskriminieren und Volksverhetzung zu betreiben. Aus diesem Grund haben einige Unterstützer der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby Strafanträge beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Jeder kann sich an diesem Strafantrag beteiligen. Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie unter: https://gemeinwohl-lobby.de/strafantrag-steinmeier/

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Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Veröffentlicht am: 6. Februar 2024 | Anzahl Kommentare: 7 Kommentare Der Bundespräsident ist “lebendiges Symbol” des Staates. Seine Aufgabe: „Über den Parteien stehend, wirkt er durch Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse, in Reden, Ansprachen, Gesprächen, durch Schirmherrschaften und andere Initiativen integrierend, moderierend und motivierend.“ So steht es auf der Homepage des Bundespräsidenten. Mit seiner Aussage am 29.01.2024 auf einem Empfang vor Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten, “Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.”, hat Frank-Walter Steinmeier bestimmte Teile der Bevölkerung, die er zwar nicht definiert hat, als extremistischen Rattenfänger bezeichnet. Damit hat er in die demokratischen Prozesse unseres Landes eingriffen, wozu er überhaupt keine Berechtigung hat. Solche Redensweisen sind dem Amt und der Würde eines Bundespräsidenten nicht angemessen. Damit

Details zu Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

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