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Anzeige gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Published On: 6. Februar 2024 11:49

Veröffentlicht am: 6. Februar 2024 | Anzahl Kommentare: 7 Kommentare

Frank-Walter Steinmeier kritisiert extremistische Rattenfänger

Der Bundespräsident ist ein lebendiges Symbol des Staates und hat die Aufgabe, durch die Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse, Reden, Ansprachen, Gespräche, Schirmherrschaften und andere Initiativen integrativ, moderierend und motivierend zu wirken. Auf einem Empfang vor Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten am 29.01.2024 äußerte Frank-Walter Steinmeier die Aussage: „Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.“ Mit dieser Äußerung bezeichnete er bestimmte Teile der Bevölkerung als extremistische Rattenfänger, ohne sie jedoch näher zu definieren. Dieser Eingriff in die demokratischen Prozesse unseres Landes ist nicht gerechtfertigt und nicht angemessen für das Amt und die Würde eines Bundespräsidenten. Millionen von Wählern werden indirekt als Ratten bezeichnet, wenn sie nicht im Sinne des Bundespräsidenten gewählt haben. Eine wahre Demokratie besteht aus Gegensätzen und erträgt auch Gegensätze. Anstatt neutral zu einem offenen Dialog in unserer Gesellschaft beizutragen und integrativ, moderierend und motivierend zu wirken, hetzt Frank-Walter Steinmeier als Bundespräsident mit seiner Aussage gegen bestimmte Teile unserer Gesellschaft.

Strafanträge gegen Frank-Walter Steinmeier eingereicht

Als Bundespräsident ist Frank-Walter Steinmeier verpflichtet, sich grundsätzlich neutral zu verhalten. Hetze und Spaltung zu schüren ist ihm untersagt. Er darf demokratische Prozesse in Deutschland nicht diskriminieren und Volksverhetzung betreiben. Aus diesem Grund haben einige Unterstützer der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby Strafanträge beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe gegen ihn eingereicht. Jeder kann sich an diesem Strafantrag beteiligen. Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie unter: https://gemeinwohl-lobby.de/strafantrag-steinmeier/

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Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Veröffentlicht am: 6. Februar 2024 | Anzahl Kommentare: 7 Kommentare Der Bundespräsident ist “lebendiges Symbol” des Staates. Seine Aufgabe: „Über den Parteien stehend, wirkt er durch Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse, in Reden, Ansprachen, Gesprächen, durch Schirmherrschaften und andere Initiativen integrierend, moderierend und motivierend.“ So steht es auf der Homepage des Bundespräsidenten. Mit seiner Aussage am 29.01.2024 auf einem Empfang vor Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten, “Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.”, hat Frank-Walter Steinmeier bestimmte Teile der Bevölkerung, die er zwar nicht definiert hat, als extremistischen Rattenfänger bezeichnet. Damit hat er in die demokratischen Prozesse unseres Landes eingriffen, wozu er überhaupt keine Berechtigung hat. Solche Redensweisen sind dem Amt und der Würde eines Bundespräsidenten nicht angemessen. Damit

Details zu Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

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