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Bayern: 52-Jähriger erhält Erlaubnis, Kinderpornografie-Besitz als Teil der Identitätsfindung einer Transfrau zu erklären

Published On: 6. Februar 2024 17:41

6. Feb. 2024, 17:41 Uhr – Ein Mann wurde vor Gericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte insgesamt 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten auf verschiedenen Geräten eines 52-jährigen Mannes in Hersbruck, nahe Nürnberg, gefunden. Der Mann, der sich als Transfrau identifiziert, erklärte vor Gericht, dass der Besitz der Dateien lediglich ein Teil ihrer Transsexuellengeschichte sei. Das Gericht entschied sich für eine milde Bewährungsstrafe.

Die Gerichtsverhandlung fand vor dem Amtsgericht statt, nachdem ein Hinweis einer Meldestelle eingegangen war. Der Richter bewertete die persönlichen Ausführungen des Angeklagten als nachvollziehbar und relevant für das Urteil. Laut dem Richter waren auf den Dateien hauptsächlich posierende Kinder zu sehen, jedoch keine extremen sexuellen Handlungen. Das Gericht akzeptierte größtenteils die Erklärung des Angeklagten, dass er die pornografischen Inhalte nicht aus pädophilen Motiven angesehen habe, sondern als Teil seiner Transsexuellengeschichte.

Die als kriminell eingestuften Dateien wurden bereits im Jahr 2021 in der Wohnung des Mannes und auf seinen Mobilgeräten gefunden. Zu dieser Zeit hatte sich der Beschuldigte noch nicht als Transfrau identifiziert. Die Staatsanwältin betonte während des Plädoyers, dass der Mann eine große Anzahl von Bildern auf verschiedenen Geräten besessen habe. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Verteidiger plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht verurteilte den Mann letztendlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

H2: Hintergründe des Falls
H2: Die Entscheidung des Gerichts
H2: Die Forderungen der Staatsanwältin und des Verteidigers

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Bayern: 52-Jähriger darf als „Transfrau“ Kinderpornografie-Besitz mit Identitätsfindung erklären

6 Feb. 2024 17:41 Uhr Ein mitfühlendes Urteil oder ein juristischer Skandal? Ein Mann steht vor Gericht wegen des nachweislichen Besitzes von Kinderpornografie, wie das BKA ermittelt hatte. Vor Gericht lautet die Erklärung des sich als Transfrau bezeichnenden Mannes, der Besitz sei lediglich ein „Teil ihrer Transsexuellengeschichte“ gewesen. Das Gericht entschied sich für eine milde Bewährungsstrafe. Quelle: www.globallookpress.com © Mufkinnphotos Insgesamt 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, die auf diversen Geräten gespeichert waren, wurden nach Ermittlungen des zuständigen Bundeskriminalamts (BKA) bei einem 52-jährigen Mann in der mittelfränkischen Stadt Hersbruck nahe Nürnberg gefunden, nachdem ein entsprechender Hinweis einer Meldestelle eingegangen war. Es folgte die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht. Nach persönlichen Ausführungen des Beklagten bewertete der zuständige Richter dessen Erklärungen als nachvollziehbar und

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