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Verwaltungsgericht Köln: Der Verfassungsschutz hat das Recht, die AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen

Published On: 6. Februar 2024 18:30

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage der AfD gegen die Einstufung der AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz abgelehnt. Das Gericht erlaubt somit, dass die „Junge Alternative“ (JA) als extremistische Organisation behandelt und mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht wird. Die JA plant weitere rechtliche Schritte und zeigt sich wenig überrascht von der Entscheidung des Gerichts. Sie sieht eine politische Zerstörungskampagne gegen die AfD und ihre verbundenen Vereine und Organisationen seitens der Regierung, der Medien und der Politikwissenschaftler. Die JA bezeichnet dies als einen institutionsübergreifenden Einheitsblock gegen die Opposition und sieht den demokratischen Pluralismus als Illusion.

Die JA kündigt an, das Urteil aus Köln juristisch zu prüfen und betont, dass sie sich weiterhin für den Erhalt der Heimat und eine Zukunft für die deutsche Jugend einsetzen werde, auch wenn die Daumenschrauben des Establishments immer enger angezogen werden. Sie stellt klar, dass Heimatliebe kein Verbrechen sei, auch wenn dies von den etablierten Parteien behauptet werde. Die Kölner Richter bestätigen mit ihrem Beschluss die Einschätzung des Verfassungsschutzes und begründen dies damit, dass die Forderung der JA nach dem Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Zudem gebe es eine fortgeführte ausländer- und islamfeindliche Agitation sowie eine pauschale Herabwürdigung von Asylbewerbern, was dem Grundsatz der Menschenwürde widerspreche. Die Jugendorganisation arbeite zudem gegen das Demokratieprinzip, indem sie die Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen wie dem NS-Regime und der DDR gleichsetze und Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen wie der Identitären Bewegung habe.

Die AfD-Jugendorganisation wurde bereits 2019 vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und im April 2022 als gesichert rechtsextremistisch. Das Verwaltungsgericht hatte später entschieden, dass zumindest die öffentliche Bekanntmachung durch den Verfassungsschutz rechtswidrig war. Die JA hat gemeinsam mit ihrer Mutterpartei im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Die AfD-Jugend hat die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster in Berufung zu gehen

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Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ einstufen

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage der AfD gegen die Einstufung der AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz abgelehnt. Damit darf die „Junge Alternative“ (JA) als gesichert extremistische Bestrebung behandelt und mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Die JA behält sich weitere juristische Schritte vor und zeigte sich im Übrigen wenig überrascht von dem Richterspruch. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kommt für uns nicht überraschend“, hieß es in einer Erklärung. Der „politische Zerstörungswille von ganz Oben“ gegen die AfD und die ihr nahestehenden Vereine und Organisationen sei längst offensichtlich. Die Erörterung von Isolations- und Diffamierungsstrategien bis hin zur bestmöglichen Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die größte Opposition im Land sei mittlerweile die Hauptbeschäftigung von Funk und Presse, von regierungsnahen Aktivisten, Journalisten

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