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Gerichtliche Niederlage für Faeser nach staatlicher Islam-Propaganda

Published On: 7. Februar 2024 4:01

Innenministerin Nancy Faeser hat eine Niederlage hinnehmen müssen, da das Oberverwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen hat. Das BMI wurde untersagt, den Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM)“ weiterhin auf seiner Internetseite zu verbreiten. Der Publizist Henryk M. Broder hatte den Antrag gestellt und behauptet, dass der Bericht ihn falsch darstelle. Das Gericht stellte fest, dass die Qualifizierung Broders im Bericht einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellt. Das Innenministerium muss nun deutlich machen, dass dies keine „amtliche“ Position ist.

Der Bericht mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ wurde von Faeser unterstützt und enthielt sogar das Logo des Ministeriums. Der Bericht und das angeblich unabhängige Gremium sind jedoch lächerlich. Die angebliche „rechte“ Gefahr und die „Muslimfeindlichkeit“ existieren nur in Faesers Kopf. Es scheint, dass legitime Islamkritik kriminalisiert werden soll, indem eine vermeintliche Diskriminierung herbeifabuliert wird. Broder hat in seinem Text lediglich historische Ereignisse nachgezeichnet, doch in Deutschland wird die bloße Benennung von Fakten als „Hass und Hetze“ angesehen.

Broders Anwalt erwartet eine Erklärung des BMI zur Anerkenntnis des Urteils, andernfalls wird ein Hauptsacheverfahren angestrebt. Das OVG hat festgestellt, dass Faeser die Persönlichkeitsrechte eines renommierten Journalisten verletzt hat und das Innenministerium gezwungen wurde, diesen Rechtsbruch zu beenden. Der Bericht wurde von der BMI-Webseite entfernt, aber Faesers Feldzug gegen Vernunft und Wahrheit wird weitergehen

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Nach ministerieller Islam-Propaganda: Gerichtliche Schlappe für Faeser

Innenministerin Nancy Faeser hat beim Missbrauch ihres Amtes zur propagandistischen Verharmlosung des Islam eine Niederlage hinnehmen müssen: Auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder erließ das Oberverwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI), in der es ihm untersagt wird, den Bericht des von ihm selbst gegründeten „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM)“ weiterhin auf seiner Internetseite zu verbreiten. Darin war behauptet worden, Broder habe sich im „Spiegel“ in dem Artikel „Im Mauseloch der Angst“ von 2010 für „eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit“ starkgemacht, „während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“. Tatsächlich hatte Broder über die islamischen Gewaltexzesse nach dem Erscheinen von Salman Rushdies „Die Satanischen Verse“ und der Mohammed-Karikaturen in

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