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Staatsanwältin: Transfrau nutzte Kinderporno-Material zur „Selbstfindung

Published On: 7. Februar 2024 11:56

Wilde Kapriolen wurden von einem Amtsrichter und einer Staatsanwältin geschlagen, um einen pädophilen 52-jährigen, der sich als Transfrau bezeichnet, mit einer milden Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen. Im Dezember 2021 wurden bei Herrn K. in Hersbruck (Bayern) 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten auf verschiedenen Geräten gefunden. Mehr als drei Jahre später stand er wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material vor Gericht und traf auf einen verständnisvollen Richter. Dieser verurteilte den Angeklagten lediglich zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung, obwohl das Gesetz Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vorsieht.

Der Angeklagte erklärte, dass er die pornografischen Inhalte nicht aus pädophiler Absicht oder zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse angesehen habe, sondern dass sie lediglich ein Teil seiner Transsexuellen-Geschichte seien. Er berief sich auf seine schwere Kindheit und darauf, dass er sich bereits als Kind als Frau gefühlt habe. Das Gericht akzeptierte diese Begründung größtenteils. Laut dem Bericht der Nürnberger Nachrichten habe der Angeklagte die pornografischen Bilder lediglich angesehen, um etwas nachzuholen, was ihm in seiner Kindheit verwehrt geblieben sei.

Die Staatsanwältin berücksichtigte nicht nur das Geständnis des Angeklagten, sondern auch die Tatsache, dass die Medien wahrscheinlich mehr zur Identitätsfindung als zur Befriedigung pädophiler Interessen gedient hätten. Der Richter schloss sich dieser Ansicht offensichtlich an und verharmloste die aufgefundenen Dateien, indem er feststellte, dass sie hauptsächlich Kinder zeigten, die posierten, und keine extremen sexuellen Handlungen. Ein Bild, das ein etwa 14- bis 16-jähriges Mädchen beim Oralverkehr mit einem Mann zeigt, schien für den Richter als „normal“ anzusehen

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Staatsanwältin: Besitz von Kinderporno-Material diente Transfrau zur „Identitätsfindung“

Wilde Kapriolen schlugen ein Amtsrichter und die Staatsanwältin, um einen pädophilen 52-jährigen, der sich als Transfrau bezeichnet, mit einer milden Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen. Niedrige Bewährungsstrafe 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, die auf diversen Geräten gespeichert waren, wurden im Dezember 2021 bei Herrn K. in Hersbruck (Bayern) gefunden. Mehr als drei Jahre später stand er wegen Besitz von kinderpornografischem Material vor Gericht und traf auf einen verständnisvollen Richter. Dieser verurteilte den Angeklagten lediglich zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor. Angeklagter wollte „etwas nachholen“ Laut Prozessbericht der Nürnberger Nachrichten hätten Richter und Staatsanwältin “in großen Teilen” die Begründung des Angeklagten akzeptiert. Dieser erklärte, die pornografischen

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