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Staatsanwältin: Transfrau nutzte Kinderporno-Material zur „Suche nach Identität

Published On: 7. Februar 2024 11:56

Wilde Kapriolen wurden von einem Amtsrichter und einer Staatsanwältin geschlagen, um einen pädophilen 52-jährigen, der sich als Transfrau bezeichnet, mit einer milden Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen. Im Dezember 2021 wurden bei Herrn K. in Hersbruck (Bayern) 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten auf verschiedenen Geräten gefunden. Mehr als drei Jahre später stand er wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material vor Gericht und traf auf einen verständnisvollen Richter. Dieser verurteilte den Angeklagten lediglich zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung, obwohl das Gesetz Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vorsieht.

Der Angeklagte erklärte, dass er die pornografischen Inhalte nicht aus pädophiler Absicht oder zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse angesehen habe, sondern dass sie lediglich Teil seiner Transsexuellen-Geschichte seien. Er berief sich auf seine schwere Kindheit und darauf, dass er sich bereits als Kind als Frau gefühlt habe. Er habe die pornografischen Bilder lediglich angesehen, um etwas nachzuholen, was ihm immer verwehrt geblieben sei.

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten nicht nur sein Geständnis zugute, sondern auch die Ansicht, dass die Medien eher der Identitätsfindung als der Befriedigung pädophiler Interessen gedient hätten. Der Richter schloss sich dieser Ansicht offensichtlich an und stellte verharmlosend fest, dass die gefundenen Dateien hauptsächlich Kinder zeigten, die posierten, und keine extremen sexuellen Handlungen. Ein Bild, das ein etwa 14- bis 16-jähriges Mädchen beim Oralverkehr mit einem Mann zeigt, schien für den Richter als „normal“ anzusehen.

Transsexuelle Identität als Rechtfertigung

Der Angeklagte nutzte seine Transsexuelle Identität als Rechtfertigung für den Besitz kinderpornografischen Materials. Er behauptete, dass die Bilder und Videos lediglich Teil seiner persönlichen Geschichte seien und er sie aus einem Bedürfnis nach Nachholen betrachtet habe. Der Richter und die Staatsanwältin akzeptierten diese Begründung größtenteils und verhängten eine milde Bewährungsstrafe.

Verharmlosung der Straftat

Sowohl der Richter als auch die Staatsanwältin verharmlosten die Schwere der Straftat. Sie argumentierten, dass die Medien eher der Identitätsfindung des Angeklagten gedient hätten als der Befriedigung pädophiler Interessen. Der Richter betonte, dass die gefundenen Dateien überwiegend posierende Kinder zeigten und keine extremen sexuellen Handlungen. Diese Sichtweise führte zu einer milden Bewährungsstrafe, obwohl das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht.

Kritik an der Entscheidung

Die Entscheidung des Richters und der Staatsanwältin stieß auf Kritik. Viele Menschen empfinden die milde Strafe als ungerecht und sehen darin eine Verharmlosung von Kindesmissbrauch. Die Begründung des Angeklagten, seine Transsexuelle Identität als Rechtfertigung zu nutzen, wird von einigen als Versuch angesehen, die Verantwortung für seine Taten abzuschieben. Die Debatte über angemessene Strafen für Kindesmissbrauch und den Umgang mit Transsexuellen Tätern wird weiterhin kontrovers diskutiert

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Staatsanwältin: Besitz von Kinderporno-Material diente Transfrau zur „Identitätsfindung“

Wilde Kapriolen schlugen ein Amtsrichter und die Staatsanwältin, um einen pädophilen 52-jährigen, der sich als Transfrau bezeichnet, mit einer milden Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen. Niedrige Bewährungsstrafe 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, die auf diversen Geräten gespeichert waren, wurden im Dezember 2021 bei Herrn K. in Hersbruck (Bayern) gefunden. Mehr als drei Jahre später stand er wegen Besitz von kinderpornografischem Material vor Gericht und traf auf einen verständnisvollen Richter. Dieser verurteilte den Angeklagten lediglich zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor. Angeklagter wollte „etwas nachholen“ Laut Prozessbericht der Nürnberger Nachrichten hätten Richter und Staatsanwältin “in großen Teilen” die Begründung des Angeklagten akzeptiert. Dieser erklärte, die pornografischen

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