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Landgericht lehnt Böhmermann-Abmahnung gegen Imker ab

Published On: 8. Februar 2024 14:20

Juristische Niederlage für Jan Böhmermann: Ein Imker darf unter bestimmten Umständen mit dem Satiriker werben. Wie welt.de meldet, hat das Landgericht Dresden entschieden, dass der sächsische Bio-Imker Rico Heinzig unter bestimmten Bedingungen das Bild und den Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig verwenden darf. Das satirische Vorgehen des Imkers verletzt die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators nicht. Obwohl Böhmermann grundsätzlich das Recht am eigenen Bild hat, dürfen Bilder auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. In diesem Fall betrifft es die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Das Gericht hat das Schutzinteresse des TV-Moderators nicht höher bewertet als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Böhmermann die Kosten des Verfahrens (Streitwert: 15.000 Euro) tragen.

Das Urteil des Landgerichts Dresden stellt eine juristische Niederlage für Jan Böhmermann dar. Der sächsische Bio-Imker Rico Heinzig darf unter bestimmten Bedingungen mit dem Bild und Namen des Satirikers für seinen Honig werben. Das Gericht argumentiert, dass die satirische Werbemethode des Imkers die Persönlichkeitsrechte von Böhmermann nicht verletzt. Obwohl Böhmermann grundsätzlich das Recht am eigenen Bild hat, können Bilder ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. In diesem Fall betrifft es die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit, weshalb das Gericht das Schutzinteresse des TV-Moderators nicht höher bewertet hat als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Böhmermann die Kosten des Verfahrens (Streitwert: 15.000 Euro) übernehmen.

Das Landgericht Dresden hat in einem Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und dem Imker Rico Heinzig entschieden, dass der Imker unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Bild und Namen des Satirikers für seinen Honig werben darf. Das Gericht argumentiert, dass die satirische Werbemethode des Imkers die Persönlichkeitsrechte von Böhmermann nicht verletzt. Obwohl Böhmermann grundsätzlich das Recht am eigenen Bild hat, können Bilder ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. In diesem Fall betrifft es die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit, weshalb das Gericht das Schutzinteresse des TV-Moderators nicht höher bewertet hat als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Böhmermann die Kosten des Verfahrens (Streitwert: 15.000 Euro) tragen

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Landgericht weist Böhmermann-Abmahnung gegen Imker ab

Juristische Niederlage für Jan Böhmermann: Ein Imker darf unter bestimmten Umständen mit dem Satiriker werben. Wie welt.de meldet, darf der sächsische Bio-Imker Rico Heinzig unter bestimmten Umständen mit dem Bild und Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Das satirische Vorgehen des Bienenzüchters verletze die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators nicht, so das Landgericht Dresden. Zwar stehe das Recht am eigenen Bild grundsätzlich auch Böhmermann zu, Bildnisse dürften jedoch auch „ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“, was bei den Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Fall sei. Das Gericht habe im Rahmen der Abwägung das Schutzinteresse des TV-Moderators nicht höher bewertet als „die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei“, so Richterin Heike Kremz. Sollte

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