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Behörde war nicht informiert und – natürlich! – Einzelsituation! Ukrainische Familie lebte in ihrem Zuhause und erhielt 40.000 Euro Sozialleistungen

Published On: 9. Februar 2024 6:46

Die deutschen Behörden waren ahnungslos und es handelt sich mit Sicherheit – wie immer – um einen dieser Einzelfälle: Eine vierköpfige Familie aus der Westukraine, die nach Deutschland geflohen war, soll ein Jahr lang 40.000 Euro aus deutschen Sozialleistungskassen bezogen haben. Und das, obwohl sie bereits wieder in der Ukraine lebten. Im Frühjahr 2022, kurz nach Ausbruch des Ukrainekonflikts, floh eine Ukrainerin mit ihrem Sohn nach Deutschland und wurde bei einer Gastfamilie untergebracht. Die engagierte Gastmutter, die aus irgendeinem Grund anonym bleiben möchte, begleitete die beiden bei Behördengängen. Und zur vollsten Zufriedenheit wurde der Ukrainerin sofort das Bürgergeld ausgezahlt. Das Kind erhielt einen Kita-Platz und für die armen Flüchtlinge wurde eine Wohnung auf dem deutschen Wohnungsmarkt gefunden. Wenige Monate später zog auch der ukrainische Ehemann, obwohl es für männliche Ukrainer in einem bestimmten Altersbereich eine Ausreisesperre gab, nach Schleswig-Holstein, da ein zweites Kind unterwegs war. Nach der Geburt erhielt die nun vierköpfige Familie weiterhin staatliche Leistungen in Höhe von 200 Euro pro Monat, bestehend aus Bürgergeld, Mietzuschuss und Heizkostenzuschuss. Die ukrainische Familie beschloss zunächst Anfang 2023, in ihre Heimat zurückzukehren. Doch mit dem Wintereinbruch 2023 kehrten sie wieder nach Schleswig-Holstein zurück. Der inzwischen sechsjährige Erstgeborene sollte eingeschult werden und die ukrainischen Pendler wandten sich erneut an die ehemalige Gastmutter. Bei dem Versuch der Einschulung stellte sich heraus, wie die ukrainische Familie den deutschen Steuerzahler ausnutzte: Während ihres fast einjährigen Heimaturlaubs in der Ukraine erhielten sie weiterhin Unterstützungsleistungen aus Deutschland. Der deutsche Steuerzahler musste in diesem Fall rund 40.000 Euro bezahlen. Die Gastmutter hat ihre Unterstützung inzwischen empört eingestellt. Sie fühlt sich „ausgenutzt“ und hat erfahren, dass der Fall keine Ausnahme ist, sondern unter den ukrainischen Flüchtlingen als Tipp kursiert, wie man an das Geld der dummen Deutschen kommt. Das zuständige Jobcenter im Landkreis versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Dort scheint man nun etwas nervös zu werden, da immer deutlicher wird, dass es sich mutmaßlich wieder einmal um einen mehr als unfähigen und komplett überforderten Trupp handelt, der die Ausbeutung des deutschen Steuerzahlers auch im Fall der „Ukrainehilfe“ offensichtlich institutionalisiert hat. Es sei „extrem schwierig“, den Aufenthaltsort der Ukrainer zu ermitteln. Und ein automatischer Abgleich zwischen Kita oder Schule und den Behörden, die das Bürgergeld an die Ukrainer auszahlen, sei nicht vorgesehen. Zudem habe im Jobcenter niemand erfahren, dass das Kind der Ukrainer fast ein Jahr lang nicht in der Kita war. Die Bundesagentur für Arbeit, die für die finanzielle Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge zuständig ist, kennt den konkreten Fall nicht, bestätigt aber, dass es möglich ist, das System so auszunutzen. Ukrainische Flüchtlinge werden zwar regelmäßig wie alle anderen Leistungsberechtigten ins Jobcenter eingeladen, aber das konkrete Intervall wird von den Jobcentern vor Ort nach eigenem Ermessen festgelegt. Dass dies in Schleswig-Holstein nicht geschehen ist, hängt mit der völligen Überlastung der Jobcenter zusammen. Derzeit leben rund 700.000 ukrainische Flüchtlinge von den erarbeiteten Geldern der deutschen Steuerzahler. Im Gegensatz zu deutschen Bürgern, die ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen und bei einem Vermögen von mehr als 40.000 Euro nicht antragsberechtigt sind, fließt das Geld für Ukrainer ohne jegliche Überprüfung der Vermögensverhältnisse. Eine Kontrolle sei jedoch „praktisch nicht möglich

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Behörde wusste von nichts und – klaro! – Einzelfall! Ukrainische Familie lebte zuhause und kassierte 40.000 Euro Bürgergeld

Die deutschen Behörden hatten keinen Schimmer und es handelt sich bestimmt – wie immer – um einen dieser Einzelfälle: Eine vierköpfige Familie aus der Westukraine – die sich nach Deutschland geflüchtet hatten – soll ein Jahr lang 40.000 Euro aus den deutschen Sozialleistungskassen bezogen haben. Und zwar, als sie längst schon wieder zuhause in der Ukraine lebten.  Im Frühjahr 2022 kurz nach Ausbruch des Ukrainekonflikts, war eine Ukrainerin mit ihrem Sohn nach Deutschland hereingeflohen und wurde in einer Gastfamilie untergebracht. Die aufopferungsvolle Gastmutter – die komischer Weise nun anonym bleiben möchte – hatte die beiden bei Behördengängen begleitet. Und zur vollsten Zufriedenheit wurden dann auch sofort das Bürgergeld an die Ukrainerin ausbezahlt. Das Kindchen erhielt einen Kita-Platz und auch eine

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