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Kiosk-Boykott: COMPACT stellt Großhändlern ein Ultimatum

Published On: 9. Februar 2024 15:14

Erklärung des Chefredakteurs: Nachdem die Großhandelskette Valora angekündigt hat, unser Magazin nicht mehr an ihren Bahnhofskiosken anzubieten, haben wir ein Ultimatum gesetzt. Bis zum 14. Februar muss der Boykott zurückgezogen werden. Um den teuren Rechtsstreit mit dem Vertriebsgiganten zu finanzieren, bitten wir unsere Leser um Unterstützung. Wenn Valora den rechtswidrigen Boykott nicht zurückzieht, drohen ihnen Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Unser Anwalt hat bereits ein Schreiben an Valora geschickt, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

So können Sie uns helfen: Fragen Sie in den Kiosken nach COMPACT und lassen Sie es bestellen, falls es nicht vorrätig ist. Weisen Sie den Verkäufer auf die Rechtslage hin, falls er das Magazin nicht verkaufen möchte. Sie können auch eine Protest-E-Mail an Valora senden. Unterstützen Sie uns finanziell, indem Sie per PayPal spenden oder eine Überweisung auf das Konto der COMPACT-Magazin GmbH tätigen. Aufgrund des aktuellen Sturms gegen die Opposition und insbesondere gegen COMPACT müssen wir uns auf einen längeren Kampf einstellen. Um das Magazin zuverlässig zu erhalten, empfehlen wir ein Abonnement.

Auszüge aus dem Schreiben unseres Rechtsanwalts an die Valora Holding GmbH: Valora hat mitgeteilt, dass sie unsere Produkte nicht mehr zum Verkauf anbieten werden, da wir angeblich als „gesichert extremistisch“ eingestuft werden. Diese Einstufung erfolgte vor mehr als zwei Jahren und ist öffentlich bekannt. Kein Produkt von uns wurde jemals verboten oder es gab Versuche, ein Verbot durchzusetzen. Die Weigerung, unsere Produkte zu beliefern, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und die Neutralitätspflicht. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz ist offensichtlich ein Vorwand für das rechtswidrige Handeln von Valora. Wir fordern Valora auf, unsere Produkte weiterhin zum Verkauf anzubieten, andernfalls werden wir rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Unser Ultimatum: Bis zum 14. Februar um 12:00 Uhr müssen Sie rechtsverbindlich erklären, dass Sie unsere Produkte weiterhin zum Verkauf anbieten werden. Falls wir keine fristgerechte Antwort erhalten, werden wir eine einstweilige Verfügung erwirken, um den Verkauf unserer Produkte durchzusetzen. Gleichzeitig werden wir eine Hauptsacheklage einreichen. Durch Ihre Weigerung, unsere Produkte anzubieten, könnten Sie sich schadensersatzpflichtig machen. Aufgrund des großen Umfangs des Vertriebs könnten Schadensersatzansprüche in Höhe von mehreren hunderttausend Euro entstehen

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Kiosk-Boykott: COMPACT setzt Großhändler ein Ultimatum

Erklärung des Chefredakteurs: Nach der Ankündigung der Großhandelskette Valora, unser Magazin nicht mehr an ihren Bahnhofskiosken anzubieten, haben wir wegen dieses Verstoßes gegen die Pressefreiheit ein Ultimatum gesetzt: Bis kommenden Mittwoch, 14. Februar, muss der Boykott zurückgezogen werden. Für den kostspieligen Rechtsstreit mit dem Vertriebsgiganten bitten wir unsere Leser um Unterstützung. Bis kommenden Mittwoch, 12 Uhr, muss die Valora Holding GmbH den rechtswidrigen Boykott des Verkaufs von COMPACT zurückziehen. Anderenfalls drohen dem Großhändler Schadenersatzansprüche von unserer Seite in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Das ist der Kern des Schreibens, das unser Anwalt jetzt an den Vertriebsgiganten geschickt hat. Der renommierte Jurist, der schon viele wichtige Verfahren für COMPACT gewonnen hat, wird jeden weiteren Bruch von Recht und Gesetz, insbesondere des

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