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Medien: Das Wort „Rasse“ bleibt im Grundgesetz, Ampelkoalition scheitert mit ihrem Vorhaben

Published On: 9. Februar 2024 20:25

9. Feb. 2024, 20:25 Uhr

Ein Vorhaben der Berliner Ampelkoalition war es, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, insbesondere aus Artikel 3, der jegliche Rassendiskriminierung verbietet. Laut der „Rheinischen Post“ wurde dieses Vorhaben nach Einwänden des Zentralrats der Juden gestoppt.

Das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse bleibt in Deutschland weiterhin bestehen und wird nicht, wie von der Ampelkoalition geplant, aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gestrichen. Dies berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf Kreise der Ampelkoalition. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Deutschen Bundestag haben sich dem Bericht zufolge darauf geeinigt, ihre Streichungspläne vorerst aufzugeben. Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition war vorgesehen, den Begriff „Rasse“ aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dieser lautet bisher: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Rheinische Post vermutet, dass das Scheitern des Vorhabens der drei Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hauptsächlich auf Bedenken des Zentralrats der Juden in Deutschland zurückzuführen ist. Dieser hatte sich gegen die Streichung ausgesprochen und gewarnt, dass das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, insbesondere Juden, erinnere. Es gab jedoch auch juristische Bedenken gegen die Streichung, da internationale Abkommen zur Bekämpfung von Rassismus, Apartheid und Diskriminierung auf den Begriff der Rasse Bezug nehmen und kein angemessener Ersatzbegriff vorgeschlagen werden konnte, der den gleichen Schutz bieten würde.

Die Streichung des Begriffs „Rasse“ ist eines der wichtigsten Anliegen der „woken“ Ideologie. Die Anhänger dieser Ideologie sind der Ansicht, dass die Verwendung des Begriffs selbst zur Diskriminierung von Menschen mit anderer Hautfarbe führt, da er darauf hindeutet, dass es natürlicherweise verschiedene Menschengruppen mit unterschiedlichen biologischen Eigenschaften gibt. Dies wurde jedoch wissenschaftlich widerlegt bzw. es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass die äußeren Merkmale, die in der Vergangenheit mit dem Konzept der „Rasse“ in Verbindung gebracht wurden, so unbedeutend für die Gesamtphysis des Menschen sind, dass sie keine Einteilung der Menschheit rechtfertigen. Umstritten ist jedoch, ob der Begriff an sich rassistisches Denken fördert, wie es von Anhängern der „woken“ Ideologien behauptet wird. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich beispielsweise dafür eingesetzt, den Begriff im Grundgesetz durch die Formulierung „rassistische Diskriminierung“ oder „rassistische Zuschreibung“ zu ersetzen. Das Saarland hat den Begriff „Rasse“ bereits aus seiner Landesverfassung gestrichen, und auch Brandenburg und Thüringen sind diesen Weg gegangen.

H2: Die Bedeutung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz
H2: Die Kontroverse um die Streichung des Begriffs „Rasse“
H2: Die Position der „woken“ Ideologie zum Begriff „Rasse

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Medien: Wort „Rasse“ bleibt im Grundgesetz, Ampelkoalition scheitert mit Vorhaben

9 Feb. 2024 20:25 Uhr Ein „wokes“ Vorhaben der Berliner Ampelkoalition war es, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, ausgerechnet aus Artikel 3, der jede Rassendiskriminierung verbietet. Am Freitag berichtet die „Rheinische Post“, dass es nach Einwänden des Zentralrats der Juden gestoppt wurde. Quelle: AFP © YAMIL LAGE/AFP Das Verbot der Diskriminierung eines Menschen aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Rasse bleibt in Deutschland verboten und wird – anders als von der Ampelkoalition geplant – nicht aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gestrichen. Das meldet zumindest die Rheinische Post aus Düsseldorf unter Berufung auf Kreise der Ampelkoalition. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Deutschen Bundestag hätten sich laut dem Bericht darauf geeinigt, ihre Streichungspläne vorerst aufzugeben. Im Koalitionsvertrag

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