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Die EU plant, Kritik an der Genderpolitik mit Terrorismus und Menschenhandel auf eine Stufe zu stellen | Von Norbert Häring

Published On: 10. Februar 2024 12:16

Ein Kommentar von Norbert Häring. Eine Mehrheit der EU-Parlamentarier hat eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Dies steht im Widerspruch zum EU-Vertrag, der diese Kategorie nur für schwerste Verbrechen vorsieht. Das EU-Parlament kann keine Gesetzentwürfe in dieser Sache einbringen, fordert jedoch den EU-Rat auf, tätig zu werden. Die Resolution wurde mit 397 Ja-Stimmen, 121 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen angenommen.

Die Resolution zielt darauf ab, auch Banner von Fußballfans, die als Hassrede interpretiert werden, als Schwerkriminalität zu verfolgen. Das EU-Parlament ignoriert dabei jedoch die Definition von „schwerer Kriminalität“ im EU-Vertrag. Zudem sind die Begriffe „Hetze“ und „Hasskriminalität“ juristisch untauglich und dehnbar. Die Resolution würde dazu führen, dass jegliche öffentliche Diskussion über bestimmte Themen unterbunden werden könnte.

Es ist bedenklich, dass nur 121 Abgeordnete gegen diese Resolution gestimmt haben. Das EU-Parlament zeigt damit seine Abgehobenheit und fördert den Unwillen gegen eine EU, die sich in jeden Lebensbereich einmischt. Solche Exzesse der Parlamentarier sind jedoch hilfreich, um die gesellschaftliche Basis für eine Reform und Entmachtung der EU zu legen. Die immer offenere Zensur kritischer Meinungen ist ein Zeichen der Verzweiflung des Establishments

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EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

Ein Kommentar von Norbert Häring. In fast beispielloser Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat eine Mehrheit der überbezahlten und unterbeschäftigten EU-Parlamentarier eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Das ist eine Kategorie, die nach EU-Vertrag ausdrücklich nur für schwerste Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen ist. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, führen Banner von Fußballfans , wonach es „nur einen lächerlichen DFB aber zwei Geschlechter“ gebe, nicht mehr nur zu Geldstrafen des Deutschen Fußballbundes (DFB) gegen deren Verein, sondern die Verantwortlichen sollen nach EU-Vorgaben als Schwerkriminelle verfolgt werden. Denn so ein Banner wird als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert, die sich keinem der zwei traditionellen Geschlechter zugehörig fühlen. Das EU-Parlament kann

Details zu EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

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