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EU plant, Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel auf eine Stufe zu stellen | Von Norbert Häring

Published On: 10. Februar 2024 12:16

EU-Parlament fordert Kriminalisierung von „Hassrede“

Ein Großteil der EU-Parlamentarier hat eine Resolution verabschiedet, in der sie fordern, „Hassrede“ als Verbrechen nach EU-Recht einzustufen. Diese Kategorie ist jedoch laut EU-Vertrag nur für schwere Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen. Das EU-Parlament kann keine Gesetzentwürfe in dieser Angelegenheit einbringen und fordert daher den EU-Rat auf, tätig zu werden. Die Resolution wurde mit 397 Ja-Stimmen, 121 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen angenommen.

Definition von „Hassrede“ und Auswirkungen

Die EU-Kommission definiert „Hassrede“ als jegliche Form von Verunglimpfung, Hass oder Herabwürdigung einer Person oder Personengruppe sowie Belästigung, Beleidigung, negative Stereotypisierung, Stigmatisierung oder Bedrohung aufgrund persönlicher Eigenschaften und Statusmerkmale. Die Klassifizierung von „Hassrede“ als Schwerverbrechen würde zu einer Ausweitung der Zensur auf privaten Plattformen führen. Kritiker befürchten, dass dadurch öffentliche Diskussionen, wie zum Beispiel über Gender-Politik, unterbunden werden könnten.

Kritik an der Resolution

Kritiker bemängeln, dass die Resolution des EU-Parlaments den EU-Vertrag missachtet, da dort nur von „schwerer Kriminalität“ die Rede ist. Die Ausweitung des Begriffs „Hassrede“ auf den Status eines Schwerverbrechens wird als übergriffig und undemokratisch betrachtet. Zudem fehlt eine klare und einheitliche rechtliche Definition von „Hassrede“ und „Hasskriminalität“. Die Resolution wird als weiterer Schritt in Richtung einer zunehmenden Zensur abseits des Rechtswegs gesehen

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EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

Ein Kommentar von Norbert Häring. In fast beispielloser Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat eine Mehrheit der überbezahlten und unterbeschäftigten EU-Parlamentarier eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Das ist eine Kategorie, die nach EU-Vertrag ausdrücklich nur für schwerste Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen ist. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, führen Banner von Fußballfans , wonach es „nur einen lächerlichen DFB aber zwei Geschlechter“ gebe, nicht mehr nur zu Geldstrafen des Deutschen Fußballbundes (DFB) gegen deren Verein, sondern die Verantwortlichen sollen nach EU-Vorgaben als Schwerkriminelle verfolgt werden. Denn so ein Banner wird als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert, die sich keinem der zwei traditionellen Geschlechter zugehörig fühlen. Das EU-Parlament kann

Details zu EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

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