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EU plant, Kritik an Genderpolitik mit Terrorismus und Menschenhandel zu vergleichen | Von Norbert Häring

Published On: 10. Februar 2024 12:16

EU-Parlament fordert Kriminalisierung von Hassrede – Kommentar von Norbert Häring

Missachtung des EU-Vertrags

Ein Großteil der EU-Parlamentarier hat eine Resolution verabschiedet, die die Kriminalisierung von „Hassrede“ nach EU-Recht fordert. Diese Resolution stößt auf Kritik, da „Hassrede“ laut EU-Vertrag nur für schwerwiegende Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen ist. Das EU-Parlament drängt den EU-Rat, Maßnahmen zu ergreifen, um Hassrede als Straftat einzustufen.

Definition von Hassrede

Die Definition von Hassrede ist ein umstrittenes Thema, da es derzeit keine einheitliche rechtliche Definition gibt. Die EU-Kommission schlägt vor, Hassrede als jegliche Form von Verunglimpfung, Hass oder Herabwürdigung einer Person oder Gruppe zu definieren. Diese weitreichende Definition könnte dazu führen, dass öffentliche Diskussionen über kontroverse Themen wie Gender-Politik unterbunden werden.

Ausblick und Schlussfolgerung

Die Kriminalisierung von Hassrede durch das EU-Parlament wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und dem Subsidiaritätsprinzip der EU auf. Kritiker sehen darin einen weiteren Schritt in Richtung Zensur und Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um Hassrede und die Rolle der EU in diesem Bereich weiterentwickeln wird

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EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

Ein Kommentar von Norbert Häring. In fast beispielloser Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat eine Mehrheit der überbezahlten und unterbeschäftigten EU-Parlamentarier eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Das ist eine Kategorie, die nach EU-Vertrag ausdrücklich nur für schwerste Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen ist. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, führen Banner von Fußballfans , wonach es „nur einen lächerlichen DFB aber zwei Geschlechter“ gebe, nicht mehr nur zu Geldstrafen des Deutschen Fußballbundes (DFB) gegen deren Verein, sondern die Verantwortlichen sollen nach EU-Vorgaben als Schwerkriminelle verfolgt werden. Denn so ein Banner wird als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert, die sich keinem der zwei traditionellen Geschlechter zugehörig fühlen. Das EU-Parlament kann

Details zu EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

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