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EU wird Kritik an Genderpolitik mit Terrorismus und Menschenhandel auf eine Stufe stellen | Von Norbert Häring

Published On: 10. Februar 2024 12:16

Ein Kommentar von Norbert Häring. Eine Mehrheit der EU-Parlamentarier hat eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Diese Resolution missachtet den EU-Vertrag und den gesunden Menschenverstand. Nach dem Willen des EU-Parlaments sollen Verantwortliche für Banner von Fußballfans, die als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert werden, als Schwerkriminelle verfolgt werden. Das EU-Parlament kann in dieser Sache keine Gesetzentwürfe einbringen und fordert daher den EU-Rat zum Handeln auf.

Die Resolution fordert den Rat auf, bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode einen Beschluss zur Aufnahme von Hassreden und Hasskriminalität in den Kreis der Straftaten im Sinne des EU-Vertrags zu treffen. Der Vertrag sieht jedoch nur Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität vor, wie Terrorismus und Menschenhandel. Die Definition von Hassrede und Hasskriminalität ist rechtlich untauglich und extrem dehnbar. Die Resolution würde dazu führen, dass jegliche öffentliche Diskussion über zum Beispiel Gender-Politik mit den Mitteln des Strafrechts unterbunden werden könnte.

Es ist bedenklich, dass nur 121 Abgeordnete gegen diese Resolution gestimmt haben und nur 26 sich enthalten haben. Das EU-Parlament zeigt damit seine Abgehobenheit und fördert den Unwillen gegen eine EU, die sich in jeden Lebensbereich einmischt. Solche Exzesse der Parlamentarier sind hilfreich, um die gesellschaftliche Basis für eine Reform und Entmachtung eines übergriffigen Brüsseler Molochs zu legen. Die immer offenere Zensur kritischer Meinungen ist ein starkes Indiz für die Verzweiflung und Ratlosigkeit des Establishments im Gegenwind der öffentlichen Meinung

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EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

Ein Kommentar von Norbert Häring. In fast beispielloser Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat eine Mehrheit der überbezahlten und unterbeschäftigten EU-Parlamentarier eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Das ist eine Kategorie, die nach EU-Vertrag ausdrücklich nur für schwerste Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen ist. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, führen Banner von Fußballfans , wonach es „nur einen lächerlichen DFB aber zwei Geschlechter“ gebe, nicht mehr nur zu Geldstrafen des Deutschen Fußballbundes (DFB) gegen deren Verein, sondern die Verantwortlichen sollen nach EU-Vorgaben als Schwerkriminelle verfolgt werden. Denn so ein Banner wird als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert, die sich keinem der zwei traditionellen Geschlechter zugehörig fühlen. Das EU-Parlament kann

Details zu EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring

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