EU wird Kritik an Genderpolitik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichsetzen | Von Norbert Häring
Resolution des EU-Parlaments zur Kriminalisierung von Hassrede
Ein Kommentar von Norbert Häring
In einer beispiellosen Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Diese Kategorie ist im EU-Vertrag nur für schwerste Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen. Das EU-Parlament möchte jedoch, dass Banner von Fußballfans, die sich über den Deutschen Fußballbund (DFB) lustig machen, als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert werden, die sich keinem der zwei traditionellen Geschlechter zugehörig fühlen. Das Parlament kann in dieser Sache keine Gesetzentwürfe einbringen und fordert daher den zuständigen EU-Rat auf, tätig zu werden.
Die Definition von Hassrede im EU-Vertrag
Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (EU-Vertrag) ist von „schwerer Kriminalität“ die Rede, für die Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen festgelegt werden können. Das EU-Parlament ignoriert jedoch, dass neue Kriminalitätsbereiche ebenfalls der Schwerkriminalität zuzurechnen sein müssen. Die Begriffe „Hassrede“ und „Hasskriminalität“ sind juristisch untauglich und dehnbar. Es handelt sich entweder um allgemeine Kritik an politischen Entscheidungen oder um strafbare, beleidigende Angriffe auf Einzelne oder bestimmte Gruppen. Es ist fraglich, ob diese Fälle als Schwerkriminalität eingestuft werden sollten.
Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und Zensur
Die Klassifizierung von Hassrede als Schwerkriminalität ist nicht geeignet für die Strafverfolgung, sondern für die Zensur auf privaten Plattformen. Mit jeder dehnbaren Straftatbestandsdefinition wird diese Form der Zensur erweitert und auf eine vermeintlich solide rechtliche Grundlage gestellt. Es ist eine raffinierte Strategie, um öffentliche Diskussionen über bestimmte Themen zu unterbinden. Es ist beunruhigend, dass nur wenige Abgeordnete gegen diese Resolution gestimmt haben. Dies zeigt das Ausmaß der Abgehobenheit des Parlaments und
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EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring
Ein Kommentar von Norbert Häring. In fast beispielloser Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat eine Mehrheit der überbezahlten und unterbeschäftigten EU-Parlamentarier eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Das ist eine Kategorie, die nach EU-Vertrag ausdrücklich nur für schwerste Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen ist. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, führen Banner von Fußballfans , wonach es „nur einen lächerlichen DFB aber zwei Geschlechter“ gebe, nicht mehr nur zu Geldstrafen des Deutschen Fußballbundes (DFB) gegen deren Verein, sondern die Verantwortlichen sollen nach EU-Vorgaben als Schwerkriminelle verfolgt werden. Denn so ein Banner wird als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert, die sich keinem der zwei traditionellen Geschlechter zugehörig fühlen. Das EU-Parlament kann
Details zu EU will Genderpolitik-Kritik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen | Von Norbert Häring