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Klage gegen AstraZeneca wird vom spanischen Staatsgerichtshof zugelassen

Published On: 13. Februar 2024 8:09

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Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie.

Spanischer Staatsgerichtshof lässt Klage gegen AstraZeneca zu

Der spanische Nationale Gerichtshof Audiencia Nacional hat die Berufung eines Mannes zugelassen, der nach einer Impfung gegen das Coronavirus gesundheitliche Schäden erlitten hat. Der Kläger fordert eine Entschädigung von knapp 92.000 Euro. Sein Anwalt hat bereits 16 weitere Klagen von Mandanten eingereicht, die nach der Impfung arbeitsunfähig sind. In Deutschland haben Impfopfer es schwer, gegen Pharmakonzerne zu klagen, da die juristischen Hürden extrem hoch sind. Sie müssen vor Gericht beweisen, dass ihre Beschwerden tatsächlich durch die Impfung verursacht wurden.

Deutsche Impfopfer schauen weiter in die Röhre

In Deutschland haben Impfopfer kaum Chancen, gegen Pharmakonzerne zu klagen. Die juristischen Hürden sind extrem hoch und sie müssen vor Gericht beweisen, dass ihre Beschwerden tatsächlich durch die Impfung verursacht wurden. Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt mehr als 1.000 Impfgeschädigte und hat in 500 Fällen Klageverfahren eingeleitet. Die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren zum 31.12.2024. In Spanien hat der Nationale Gerichtshof Audiencia Nacional die Berufung eines Mannes zugelassen, der nach einer Impfung gegen das Coronavirus gesundheitliche Schäden erlitten hat. Er fordert eine Entschädigung von knapp 92.000 Euro.

Veneninsuffizienz und Dickdarmresektion

Ein Mann in Spanien wurde nach einer Impfung gegen das Coronavirus schwer geschädigt. Er erlitt akute Symptome wie Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Später wurde bei ihm Veneninsuffizienz diagnostiziert und er musste sich einer Dickdarmresektion unterziehen. Der spanische Nationale Gerichtshof Audiencia Nacional hat nun seine Berufung zugelassen und er fordert eine Entschädigung von knapp 92.000 Euro. Sein Anwalt hat bereits weitere Klagen von Impfopfern eingereicht, die nach der Impfung arbeitsunfähig sind. Die EU-Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass sie mögliche Entschädigungsverpflichtungen selbst übernehmen, falls Impfopfer vor Gericht erfolgreich sind

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Spanischer Staatsgerichtshof lässt Klage gegen AstraZeneca zu

Zum Inhalt springen Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie. Spanischer Staatsgerichtshof lässt Klage gegen AstraZeneca zu Deutsche Impfopfer schauen weiter in die Röhre Von Daniel Weinmann Wer hierzulande wegen eines Corona-Impfschadens gegen einen Pharmakonzern klagt, hat einen schweren Stand. Die juristischen Hürden sind extrem hoch. Allein der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Impfgeschädigte, in 500 Fällen hat seine Kanzlei ein Klageverfahren bei den deutschen Landgerichten eingeleitet. Damit sei zumindest das Thema Verjährung vom Tisch, schreibt der Jurist auf seiner Website. Denn auch die Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche wegen Gesundheitsschäden durch die sogenannte Corona-„Schutzimpfung“ verjähren. „Wenn Impfschäden auf eine Impfung auf das Jahr 2021 zurückzuführen sind, verjähren unwiderruflich zum 31.12.2024 alle Ansprüche“, mahnt Cäsar-Preller.

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