Wie die Bundesregierung und die EU abweichende Ansichten sanktionieren
n“ zu bezeichnen, führt nur zu einer weiteren Ausweitung des Strafrechts und zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Denn wer entscheidet, was als „Hassrede“ oder „Hassverbrechen“ gilt? Auch hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. Kritik an der Regierung oder an bestimmten politischen Entscheidungen kann schnell als „Hassrede“ abgestempelt werden. Das führt letztendlich zu einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung und zur Unterdrückung von unliebsamen Meinungen. Es ist wichtig, dass wir uns für Demokratie und Meinungsfreiheit einsetzen und gegen solche Gesetze und Maßnahmen vorgehen, die diese Grundrechte bedrohen
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Wie Bundesregierung und EU abweichende Meinungen unter Strafe stellen
In diesen Tagen werden viele Gesetze in Angriff genommen, die von der Regierung abweichende Meinungen unter Strafe stellen und den Überwachungsstaat massiv ausbauen werden. Dabei wird bewusst auf Willkür gesetzt, indem klare Formulierungen, was bestraft werden kann, vermieden werden. Früher gab es in Deutschland klar definierte gesetzliche Regelungen, was gesagt werden darf und was nicht. Im Strafrecht war verankert, dass üble Nachrede oder Verleumdung verboten waren, oder dass Volksverhetzung strafbar ist. Und es war auch klar definiert, was diese Straftaten sind. Um ein friedliches Zusammenleben in einem Staat zu garantieren, sind solche Einschränkungen der Meinungsfreiheit auch vernünftig, denn den Ruf von Menschen mutwillig durch die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten über sie zu beschädigen, oder zu Hass zwischen Teilen der Gesellschaft
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