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Behördenschreiben: Digitaler Euro mit Funktionen zur „umfangreichen Überwachung

Published On: 14. Februar 2024 15:32

Die Europäische Zentralbank plant die Einführung eines digitalen Euros, obwohl bereits Möglichkeiten für Geldüberweisungen bestehen. Ein Schreiben des deutschen Amtes für Sicherheit in der Informationstechnik sorgt derzeit für Aufsehen. In dem Schreiben werden die technischen Richtlinien für den digitalen Euro behandelt und es wird deutlich gemacht, dass das digitale Zentralbankgeld „programmierbar“ sein soll. Es wird erklärt, dass Zahlungen verweigert werden können, wenn eine digitale Geldbörse außerhalb des genehmigten Rahmens verwendet wird. Der Begriff „genehmigter Rahmen“ lässt Raum für Interpretationen, die wahrscheinlich politisch definiert werden.

Das Schreiben stellt auch fest, dass der digitale Euro einer Überwachung gleichkommt. Es wird betont, dass viele Designentscheidungen Kompromisse zwischen übermäßiger Überwachung und legitimen Überwachungsfunktionen sind. Die Bundesbehörde erkennt also selbst die Möglichkeit einer „übermäßigen Überwachung“ in den Funktionen des digitalen Euros.

Ein positiver Aspekt wird in der Argumentation zur Bekämpfung von Kriminalität gesehen. Es wird behauptet, dass der digitale Euro dazu beitragen kann, Missbrauch einzudämmen. Allerdings werden solche Möglichkeiten oft auch von staatlicher Seite genutzt.

Die Einführung eines digitalen Euros durch die Europäische Zentralbank ist also mit bedenklichen Funktionen verbunden, die sowohl Raum für Überwachung als auch Missbrauch bieten. Es bleibt abzuwarten, wie der „genehmigte Rahmen“ definiert wird und wie die tatsächliche Umsetzung des digitalen Euros aussehen wird

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Behördenschreiben: Digitaler Euro mit Funktionen für „übermäßige Überwachung“

Die Europäische Zentralbank möchte trotz bestehender Möglichkeiten, Geld zu überweisen, einen digitalen Euro einführen. Mit bedenklichen Funktionen. Ein Schreiben des bundesdeutschen Amtes für Sicherheit in der Informationstechnik sorgt aktuell für Aufmerksamkeit. „Programmierbar“ – für wen? Denn in der Stellungnahme aus dem deutschen Innenministerium werden die technischen Richtlinien des digitalen Euro behandelt. Und die Auskunft ist unmissverständlich: Das digitale Zentralbankgeld soll „programmierbar“ sein. Ganz offen wird in dem Schreiben auf Englisch dargestellt: Wenn eine digitale „Geldbörse, die nur für bestimmte Zwecke zugelassen wurde, außerhalb des bewilligten Rahmens verwendet wird“, kann die Zahlung verweigert werden. Der Begriff „bewilligter Rahmen“ lässt einen großen Interpretations-Spielraum zu, der wohl politisch definiert werden wird. Kompromiss gesucht zwischen Überwachungsgraden Weiter geht es mit der indirekten Feststellung, dass

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