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Geschlechterpolizei: Wer hat das Recht, wen zu durchsuchen

Published On: 14. Februar 2024 15:42

Wenn ein Mann, der von der Polizei festgenommen wurde, sich als Frau erklärt, hat er das Recht zu verlangen, dass er nur von Polizistinnen durchsucht wird. Die US-Journalistin Abigail Shrier unterstützt Gender-Kritiker mit ihrem Buch „Irreversibler Schaden“. In England dürfen Trans-Polizisten (also männliche Beamte, die sich für Frauen halten) Leibesvisitationen an weiblichen Verdächtigen durchführen. Deutschland möchte bei diesem „Wokeness“-Vorstoß nicht zurückbleiben. Die Berliner Variante fordert jedoch nicht das Wahlrecht des Beamten, sondern des Durchsuchten. Laut einer Veröffentlichung der Polizei hat der Durchsuchte nun das Recht, dass die Durchsuchung von einer Person des gewünschten Geschlechts durchgeführt wird. Für Exhibitionisten ist das sicherlich eine gute Nachricht. Das Geschlecht einer Person richtet sich „nicht nach den primären Geschlechtsorganen, sondern nach der geschlechtlichen Identität der betroffenen Person, die glaubhaft nachgewiesen werden muss“. Ein „glaubhafter Nachweis“ kann durch Vorzeigen eines Antrags auf Personenstandsänderung beim Amtsgericht, ärztlicher Dokumente oder eines Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) erbracht werden. Wenn die Polizistinnen jedoch keinen Mann durchsuchen möchten, müssen sie es trotzdem tun. Das Buch „Irreversibler Schaden“ von Abigail Shrier bietet Unterstützung für Gender-Kritiker. Es deckt die Gefahren des Transgender-Wahns auf und entlarvt die dahinterliegende Propaganda. Das Buch ist jetzt auch auf Deutsch erhältlich

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Gender-Polizei: Wer darf wen durchsuchen?

Wenn also ein polizeilich festgenommener Mann sich zur Frau erklärt, darf er verlangen, dass er nur von Polizistinnen durchsucht wird. Schützenhilfe für Gender-Kritiker liefert die US-Journalistin Abigail Shrier mit „Irreversibler Schaden“ Hier mehr erfahren. In England dürfen Trans-Polizisten (also männliche Beamte, die sich für Frauen halten) Leibesvisitation an weiblichen Verdächtigen vornehmen. Klar, schließlich sind sie ja auch Frauen. Logisch, nicht? Bei so einem Wokeness-Vorstoß darf Deutschland natürlich nicht hintenanstehen. Allerdings streitet die Berliner Variante nicht für das Geschlechtswahlrecht der Beamten, sondern des Durchsuchten. Der habe jetzt laut „nach § 81d S. 4 stopp“ das Recht, dass „die Durchsuchung von einer Person des Geschlechtes, das die/der Betroffene wünscht“ vorgenommen wird – so heißt es laut Nius in einer Veröffentlichung der Polizei.

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