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Wer überwacht die Aufsichtsbehörden, wer berichtigt die Korrekturmaßnahmen

Published On: 15. Februar 2024 12:21

Thüringer Verfassungsschutzchef schlägt vor, Abgeordnete zu überprüfen

Stephan Kramer, der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, hat vorgeschlagen, dass Abgeordnete, die im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Kontrolle der Geheimdienste tätig sind, vorher von den Sicherheitsdiensten überprüft werden sollten. Kramer warnte vor möglichen Sicherheitsrisiken, die mit dem möglichen Wahlsieg der AfD verbunden sein könnten, und betonte die Notwendigkeit, geheime Informationen zu schützen. Er schlug vor, dass Abgeordnete, die dem Verteidigungsausschuss, dem Parlamentarischen Kontrollgremium oder der G10-Kommission angehören, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollten. Kramer äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Geheimnisverrat an Russland.

Fragen zur Vereinbarkeit einer solchen Sicherheitskontrolle

Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine solche Sicherheitskontrolle für diejenigen, die die Sicherheitsdienste kontrollieren sollen, mit demokratischen Standards vereinbar ist. Wenn Mitglieder der Geheimdienste verlangen, dass die parlamentarischen Kontrollen nur von Personen durchgeführt werden, die zuvor überprüft wurden, stellt sich die Frage, warum überhaupt noch ein Kontrollgremium für Geheim- und Sicherheitsdienste notwendig ist. Es scheint, als ob der Verfassungsschutz in Zukunft möglicherweise auch die Mitglieder der Kontrollkommission selbst auswählen möchte. Diese Äußerungen kommen zu einer Zeit, in der wichtige Gesetze in Italien nach den Verantwortlichen benannt werden, die sie verbrochen haben.

Die Bedeutung des Staatswohls und die Rolle des Parlaments

Das Konzept des Staatswohls gehört nicht allein der Exekutive in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass es auch dem Parlament als gewählter Vertretung des Souveräns anvertraut ist. Es scheint jedoch, dass man sich nun von den letzten Hindernissen befreien möchte. Unter dem Vorwand des Geheimnisverrats können nicht nur russophil gesinnte Abgeordnete ausgeschlossen werden. Die Frage bleibt, wer die Kontrolleure kontrolliert und wer die Korrekturen vornimmt.

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Wer kontrolliert die Kontrolleure, wer korrigiert die Korrektive?

Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer regt an, Abgeordnete zu durchleuchten, die im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig sind. Warum wählt die Exekutive nicht gleich aus, wer sie überwachen darf? IMAGO / Karina Hessland Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz Stephan Kramer Wenn Abgeordnete in Zukunft in Gremien sitzen, die Sicherheitsdienste kontrollieren sollen, dann sollen sie vorher von den Sicherheitsdiensten kontrolliert werden. So überspitzt könnte man einen Vorschlag des Thüringer Verfassungsschutzchefs Stephan Kramer auslegen. Der hatte angesichts des möglichen Wahlsieges der AfD davor gewarnt, dass in Bundestag und Landesparlamenten die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik berührt sein könnten. Es müssten deswegen Vorkehrungen zum Schutz geheimer Informationen stattfinden. „Erwägenswert wäre zum Beispiel, die Maßnahme zu prüfen, solche Mandatsträger, die in besonders

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