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Wer überwacht die Aufsichtsbehörden, wer korrigiert die Korrekturmaßnahmen

Published On: 15. Februar 2024 12:21

Der Leiter des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, schlägt vor, Abgeordnete zu überprüfen, die im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienstkontrolle tätig sind. Kramer warnte vor den möglichen Auswirkungen eines Wahlsieges der AfD auf die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik. Er forderte Maßnahmen zum Schutz geheimer Informationen und schlug vor, bestimmte Mandatsträger einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Dies könnte für Abgeordnete gelten, die dem Verteidigungsausschuss, dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die Kontrolle der Geheimdienste oder der sogenannten G10-Kommission angehören. Kramer befürchtet einen Geheimnisverrat an Russland aufgrund der Beziehungen einiger AfD-Mitglieder zu dem Land.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine solche Sicherheitskontrolle für diejenigen, die die Sicherheitskontrolleure kontrollieren sollen, mit demokratischen Standards vereinbar ist. Wenn Mitglieder des Inlandsgeheimdienstes fordern, dass die parlamentarischen Kontrollen nur von Personen durchgeführt werden, die zuvor überprüft wurden, stellt sich die Frage, warum überhaupt noch ein Kontrollgremium für Geheim- und Sicherheitsdienste notwendig ist. Möglicherweise möchte der Verfassungsschutz in Zukunft auch die Mitglieder der Kontrollkommission selbst auswählen. Diese Äußerungen fallen in eine Zeit, in der wichtige Gesetze in Italien nach den Verantwortlichen benannt werden, die sie verbrochen haben. In Deutschland ist dies bisher nur bei Peter Hartz geschehen, der kein Politiker ist.

Das angekündigte Faeser-Paus-Haldenwang-Gesetz droht wie ein Damoklesschwert, und der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes verdeutlicht noch einmal, was das „Staatswohl“ bedeutet, das auch von der oberen Führungsebene ins Spiel gebracht wurde. Das Staatswohl gehört nicht allein der Exekutive in Deutschland, sondern wurde vom Bundesverfassungsgericht auch dem Parlament als gewählte Vertretung des Souveräns anvertraut. Es scheint jedoch, dass man sich nun von den letzten Hindernissen befreien möchte. Unter dem Vorwand des Geheimnisverrats können nicht nur russophil gesinnte Abgeordnete ausgeschaltet werden. Wer kontrolliert die Kontrolleure, wer korrigiert die Korrektive? – Mosaiksteine in der Spätphase der Bundesrepublik. Es ist heutzutage eine Bürgerpflicht, über das Staatswohl zu sprechen, während der Begriff Gemeinwohl mittlerweile eine Phrase der Rechtsextremen geworden ist. Gemeinwohl setzt schließlich eine gerechte Regierung voraus

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Wer kontrolliert die Kontrolleure, wer korrigiert die Korrektive?

Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer regt an, Abgeordnete zu durchleuchten, die im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig sind. Warum wählt die Exekutive nicht gleich aus, wer sie überwachen darf? IMAGO / Karina Hessland Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz Stephan Kramer Wenn Abgeordnete in Zukunft in Gremien sitzen, die Sicherheitsdienste kontrollieren sollen, dann sollen sie vorher von den Sicherheitsdiensten kontrolliert werden. So überspitzt könnte man einen Vorschlag des Thüringer Verfassungsschutzchefs Stephan Kramer auslegen. Der hatte angesichts des möglichen Wahlsieges der AfD davor gewarnt, dass in Bundestag und Landesparlamenten die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik berührt sein könnten. Es müssten deswegen Vorkehrungen zum Schutz geheimer Informationen stattfinden. „Erwägenswert wäre zum Beispiel, die Maßnahme zu prüfen, solche Mandatsträger, die in besonders

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