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Der Europäische Gerichtshof erklärt die Überwachung von Chats als Verstoß gegen die Menschenrechte

Published On: 16. Februar 2024 14:42

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Chats gegen die Menschenrechte verstößt. Trotzdem hat die EU beschlossen, die freiwillige Chatkontrolle zu verlängern. Die geplante Einführung einer verpflichtenden Chatkontrolle stieß in der EU auf Widerstand, und das Urteil des EuGH bestätigt nun die Gefahr für die Meinungsfreiheit, die von einer Aufweichung der Verschlüsselung ausgeht. Ein zentraler Aspekt der verpflichtenden Chatkontrolle wurde somit abgelehnt, aber Kritiker fordern weiterhin mehr. Da eine Einführung der verpflichtenden Chatkontrolle unwahrscheinlich ist, hat die EU beschlossen, die freiwillige Chatkontrolle um zwei Jahre zu verlängern.

Am 13. Februar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten eines russischen Klägers, der gegen die Entschlüsselung seiner verschlüsselten Nachrichten auf Telegram geklagt hatte. Das Gericht argumentierte, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Geheimchats zwar von Verbrechern genutzt werden könne, um Strafverfolgung zu entgehen, aber dass dadurch auch die Rechte unschuldiger Nutzer auf freie Meinungsäußerung beeinträchtigt würden. Dieses Urteil stellt somit eine Herausforderung für die Pläne der EU zur Chatkontrolle dar, da die Massenüberwachung von verschlüsselten Nachrichten ein zentraler Punkt der geplanten Gesetzgebung war. Patrick Breyer von der Piratenpartei, einer der lautesten Kritiker der Chatkontrolle, begrüßte das Urteil und forderte die EU-Regierungen auf, die Zerstörung sicherer Verschlüsselung aus den Plänen zu streichen.

Trotzdem ist die Gefahr der Chatkontrolle noch nicht gebannt. Datenschützer kritisieren weiterhin verschiedene Maßnahmen, wie die Verwendung unausgereifter Technologien zur Erkennung von sexuellem Kindesmissbrauch, die hohe Fehlerquoten aufweisen. Ein weiterer Kritikpunkt sind die unklaren Kriterien für die Erlassung von Ermittlungsanordnungen. Datenschützer und der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnen vor einer anlasslosen Massenüberwachung. Trotz dieser Bedenken haben sich die Verhandlungspartner von Europarat und Europaparlament auf eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle bis April 2026 geeinigt. Dies ist besonders pikant, da die EU-Kommission bereits im Dezember die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle nicht belegen konnte. Patrick Breyer wies bereits damals auf die geringe Effizienz der Technologie hin und betonte, dass die Chatkontrolle auch private und intime Bilder und Videos in die Hände von Mitarbeitern bringt, bei denen sie nicht sicher sind

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EuGH stuft Chatkontrolle als menschenrechtswidrig ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Chats als menschenrechtswidrig eingestuft. Die EU einigte sich in der Zwischenzeit dennoch auf eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle. IMAGO Die geplante Einführung der verpflichtenden Chatkontrolle stieß innerhalb der EU in den letzten Monaten auf vehementen Widerstand. Nun bestätigt ein Urteil des EuGH die von einer Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgehende Gefahr für die Meinungsfreiheit. Ein zentraler Aspekt der verpflichtenden Chatkontrolle ist somit vom Tisch, doch das ist Kritikern noch lange nicht genug. Da eine Einführung der verpflichtenden Chatkontrolle in der laufenden Legislaturperiode zunehmend unwahrscheinlich wird, beschloss die EU hingegen die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle um zwei weitere Jahre. Am 13. Februar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten des Russen

Details zu EuGH stuft Chatkontrolle als menschenrechtswidrig ein

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