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Europäischer Gerichtshof bezeichnet Chatkontrolle als Verstoß gegen Menschenrechte

Published On: 16. Februar 2024 14:42

EuGH: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Chats als menschenrechtswidrig eingestuft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Chats als menschenrechtswidrig eingestuft. Die EU einigte sich in der Zwischenzeit dennoch auf eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle.

Urteil des EuGH bestätigt Gefahr für Meinungsfreiheit

Die geplante Einführung der verpflichtenden Chatkontrolle stieß innerhalb der EU in den letzten Monaten auf vehementen Widerstand. Ein Urteil des EuGH bestätigt nun die von einer Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgehende Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Kritik an weiteren Maßnahmen der Chatkontrolle

Unausgereifte Technologien bedrohen die Privatsphäre, warnen Datenschützer. Kritisiert werden auch die uneindeutigen Kriterien für den Erlass von Ermittlungsanordnungen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt vor dem Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung.

Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle bis 2026

Trotz Kritik einigten sich die Verhandlungspartner von Europarat und Europaparlament auf eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle bis April 2026. Die EU-Kommission scheiterte bereits im Dezember daran, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle zu belegen.

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EuGH stuft Chatkontrolle als menschenrechtswidrig ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Chats als menschenrechtswidrig eingestuft. Die EU einigte sich in der Zwischenzeit dennoch auf eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle. IMAGO Die geplante Einführung der verpflichtenden Chatkontrolle stieß innerhalb der EU in den letzten Monaten auf vehementen Widerstand. Nun bestätigt ein Urteil des EuGH die von einer Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgehende Gefahr für die Meinungsfreiheit. Ein zentraler Aspekt der verpflichtenden Chatkontrolle ist somit vom Tisch, doch das ist Kritikern noch lange nicht genug. Da eine Einführung der verpflichtenden Chatkontrolle in der laufenden Legislaturperiode zunehmend unwahrscheinlich wird, beschloss die EU hingegen die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle um zwei weitere Jahre. Am 13. Februar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten des Russen

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