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Im Januar stieg die Anzahl der beantragten Regelinsolvenzen um 26,2 Prozent

Published On: 16. Februar 2024 11:30

Zweistellige Zuwachsraten bei Insolvenzen in Deutschland

Seit Juni 2023 gibt es durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vergleich zum Vorjahr. Im Januar 2024 stieg die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland um 26,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Im Dezember 2023 war bereits ein Anstieg um 12,3 Prozent im Vergleich zu Dezember 2022 zu verzeichnen.

Unternehmensinsolvenzen im Fokus

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg im November 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 15,3 Prozent. Von Januar bis November 2023 gab es insgesamt 16.264 Unternehmensinsolvenzen, was einem Anstieg von 23,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Trotzdem war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis November 2023 um 6,5 Prozent niedriger als im Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019.

Forderungen der Gläubiger steigen

Die Forderungen der Gläubiger aus den im November 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wurden auf rund 1,5 Milliarden Euro geschätzt. Im November 2022 lagen die Forderungen knapp unter 1,5 Milliarden Euro. Diese Zahlen zeigen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Insolvenzen in Deutschland und die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen.

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Im Januar 26,2 Prozent mehr beantragte Regelinsolvenzen

Seit Juni 2023 gibt es damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2024 um 26,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, meldet das Statistische Bundesamt (destatis.de). Im Dezember 2023 hatte sie demnach um 12,3 Prozent gegenüber Dezember 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 seien damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Insolvenzzahlen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen.  Bei den Ergebnissen sei zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einflössen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bilde

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