besuch-von-selenskij-fuehrt-zur-stoerung-der-berliner-s-bahnBesuch von Selenskij führt zur Störung der Berliner S-Bahn
report24:-vorbildlich-handeln:-liechtenstein-kritisch-gegenueber-who-abkommenReport24: Vorbildlich handeln: Liechtenstein kritisch gegenüber WHO-Abkommen
regierungliche-geheimhaltung-und-oeffentliche-anhoerungen-in-bezug-auf-assange-fall

Regierungliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen in Bezug auf Assange-Fall

Published On: 16. Februar 2024 9:00

Der Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ von Craig Murray

Letzte Woche veröffentlichte Craig Murray den Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ auf seiner Webseite. Die NachDenkSeiten wiesen bereits am Donnerstag darauf hin. In dem emotionalen Stück beschreibt Murray die absurden Vorschriften, die der Londoner High Court für diejenigen erlassen hat, die die Auslieferungsanhörung von Julian Assange per Videolink verfolgen wollen. Obwohl es sich um eine „öffentliche Anhörung“ handelt, sind die Vorschriften so bizarr und willkürlich, dass sie dem deutschsprachigen Publikum nicht vorenthalten werden sollten.

Die Einschränkungen bei den Anhörungen zur Auslieferung von Julian Assange

Bei den Anhörungen zur Auslieferung von Julian Assange im Old Bailey war die Anzahl der Zuschauer auf fünf, manchmal auf zwei Personen beschränkt. Die Ausrede war Covid. Sogar der Online-Zugang wurde Human Rights Watch, Amnesty International und vielen anderen Gruppen und Einzelpersonen, einschließlich Journalisten, verweigert. Die Mainstream-Medien trugen dazu bei, dass praktisch nicht über die Anhörung berichtet wurde. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelte über den israelischen Völkermord, und die gesamte Verhandlung war für jeden mit einer vernünftigen Internetverbindung zugänglich. Die kommenden Berufungsanhörungen von Assange vor dem High Court sind ebenfalls öffentlich, doch der Londoner High Court hat absurde Vorschriften erlassen, die den Zugang zum Prozess einschränken.

Die absurden Vorschriften des Londoner High Court

Die Richter des Londoner High Court haben unter dem Vorwand eines offenen Zugangs eine Reihe von kafkaesken Vorschriften erlassen, die den Zugang zur Anhörung von Julian Assange einschränken. Es ist erforderlich, eine Genehmigung zum Zuschauen zu beantragen und den Grund dafür anzugeben. Es gibt keine Garantie, dass diese Genehmigung erteilt wird. Zuschauer müssen sich in England oder Wales aufhalten, Anträge aus Schottland und Nordirland werden normalerweise abgelehnt. Sogar Bürger der Vereinigten Staaten dürfen normalerweise nicht online zuschauen. Es ist niemandem erlaubt, die Anhörung gemeinsam mit jemand anderem zu verfolgen. Diese absurden Einschränkungen werfen die Frage auf, warum der Zugang zur öffentlichen Anhörung so stark reglementiert wird.

Original Artikel Teaser

Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Der Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ erschien letzte Woche auf der Webseite von Craig Murray. Die NachDenkSeiten hatten am Donnerstag schon darauf hingewiesen. In dem emotionsgeladenen Stück beschreibt Craig Murray die „kafkaesken Vorschriften“, welche der Londoner High Court für diejenigen erlassen hat, die nächsten Dienstag und Mittwoch die Auslieferungsanhörung von Julian Assange per Videolink verfolgen wollen. Wohlgemerkt handelt es sich hier um eine „öffentliche Anhörung“. Diese Vorschriften erscheinen so bizarr und willkürlich, dass wir sie dem deutschsprachigen Publikum nicht vorenthalten wollen, auch weil die Bundesregierung und ihre Sprecher immer wieder betont haben, dass es sich beim Vereinigten Königreich um einen Rechtsstaat handelt, dessen Justiz einwandfrei funktioniert. Was in diesem Fall wirklich funktioniert, ist die Behinderung der Öffentlichkeit

Details zu Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

besuch-von-selenskij-fuehrt-zur-stoerung-der-berliner-s-bahnBesuch von Selenskij führt zur Störung der Berliner S-Bahn
report24:-vorbildlich-handeln:-liechtenstein-kritisch-gegenueber-who-abkommenReport24: Vorbildlich handeln: Liechtenstein kritisch gegenüber WHO-Abkommen