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Regierungliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen in Bezug auf Assange

Published On: 16. Februar 2024 9:00

Der Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ auf Deutsch

Letzte Woche veröffentlichte Craig Murray den Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ auf seiner Webseite. Die NachDenkSeiten wiesen bereits am Donnerstag darauf hin. In dem emotionalen Stück beschreibt Murray die absurden Vorschriften, die der Londoner High Court für diejenigen erlassen hat, die die Auslieferungsanhörung von Julian Assange per Videolink verfolgen wollen. Obwohl es sich um eine „öffentliche Anhörung“ handelt, erscheinen diese Vorschriften so bizarr und willkürlich, dass sie dem deutschsprachigen Publikum nicht vorenthalten werden sollten.

Die Einschränkungen des High Courts

Bei den Anhörungen zur Auslieferung von Julian Assange im Old Bailey war die Anzahl der Zuschauer auf fünf, manchmal auf zwei Personen beschränkt. Die Ausrede war Covid. Sogar der Online-Zugang wurde Human Rights Watch, Amnesty International und vielen anderen Gruppen und Einzelpersonen, einschließlich Journalisten, verweigert. Die Mainstream-Medien trugen dazu bei, dass praktisch nicht über die Anhörung berichtet wurde. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelte über den israelischen Völkermord, und die gesamte Verhandlung war für jeden mit einer vernünftigen Videoverbindung zugänglich. Die kommenden Berufungsanhörungen von Assange vor dem High Court sind ebenfalls öffentlich, aber der Londoner High Court hat absurde Vorschriften erlassen, die den Zugang zum Prozess einschränken.

Die Absurdität der Vorschriften

Die Vorschriften des High Courts sind so kafkaesk, dass es einem den Kopf schwirrt. Man muss eine Erlaubnis beantragen, um die Anhörung zu verfolgen, und angeben, warum man dies tun möchte. Es gibt keine Garantie, dass man eine Genehmigung erhält, und man muss sich in England oder Wales aufhalten, um zuzusehen. Anträgen aus Schottland und Nordirland wird normalerweise nicht stattgegeben. Sogar Bürger der Vereinigten Staaten dürfen normalerweise nicht online zuschauen. Die Einschränkungen sind absurd und werfen die Frage auf, warum die Justiz so sehr daran interessiert ist, die Öffentlichkeit von diesem Prozess fernzuhalten.

Original Artikel Teaser

Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Der Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ erschien letzte Woche auf der Webseite von Craig Murray. Die NachDenkSeiten hatten am Donnerstag schon darauf hingewiesen. In dem emotionsgeladenen Stück beschreibt Craig Murray die „kafkaesken Vorschriften“, welche der Londoner High Court für diejenigen erlassen hat, die nächsten Dienstag und Mittwoch die Auslieferungsanhörung von Julian Assange per Videolink verfolgen wollen. Wohlgemerkt handelt es sich hier um eine „öffentliche Anhörung“. Diese Vorschriften erscheinen so bizarr und willkürlich, dass wir sie dem deutschsprachigen Publikum nicht vorenthalten wollen, auch weil die Bundesregierung und ihre Sprecher immer wieder betont haben, dass es sich beim Vereinigten Königreich um einen Rechtsstaat handelt, dessen Justiz einwandfrei funktioniert. Was in diesem Fall wirklich funktioniert, ist die Behinderung der Öffentlichkeit

Details zu Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

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