Verbot des Verkaufs: COMPACT wird vom Verfassungsschutz diffamiert
Unterstützung für COMPACT: Ein historisch einmaliger Angriff auf die Pressefreiheit
Der Angriff auf die Pressefreiheit
Seit etwa einer Woche ist COMPACT aus den Bahnhöfen und anderen Verkaufsstellen verschwunden. Die großen Buchhandelsketten haben ein Verkaufsverbot verhängt, da der Verfassungsschutz das Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Dieser Schritt stellt einen beispiellosen Angriff auf die Pressefreiheit dar und erfordert dringend Ihre Unterstützung.
Die fragwürdigen Vorwürfe des Verfassungsschutzes
Die Einstufung von COMPACT als „gesichert rechtsextrem“ erfolgte bereits vor über zwei Jahren, ohne dass es zu Einschränkungen kam. Erst jetzt haben die Verkaufsriesen ein Verkaufsverbot verhängt. Doch was genau wirft der Verfassungsschutz dem Magazin vor? Die gültige Rechtslage erlaubt es nicht, eine Publikation aufgrund einer Einstufung durch den Verfassungsschutz aus dem Verkauf zu nehmen. Dennoch halten die Handelsriesen an ihrem Verkaufsverbot fest, was einen klaren Verstoß gegen das deutsche Presserecht darstellt.
Die Lügengeschichten des Verfassungsschutzes
COMPACT wurde seit 2012 von der linksradikalen Szene angegriffen, jedoch hatte der Verfassungsschutz bis Ende 2018 kein Interesse an dem Magazin gezeigt. Erst mit einem Führungswechsel im Verfassungsschutz änderte sich dies. Die Anschuldigungen gegen COMPACT sind haltlos und zielen darauf ab, das Magazin aus dem Verkehr zu ziehen. Ihre Unterstützung ist nun gefragt, um gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit vorzugehen und die Zukunft von COMPACT zu sichern
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Verkaufsverbot: So wird COMPACT vom VS verleumdet
Seit gut einer Woche ist COMPACT aus den Bahnhöfen und anderen Verkaufsknotenpunkten verschwunden. Gegen diesen einmaligen Angriff auf die Pressefreiheit brauchen wir Ihre Unterstützung! Die großen Buchhandelsketten berufen sich darauf, dass der Verfassungsschutz unser Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft habe. Diese Einstufung ist allerdings bereits vor über zwei Jahren erfolgt, ohne dass wir Einschränkungen hatten. Erst jetzt verhängten die Verkaufsriesen ein Verkaufsverbot. Davon abgesehen: Was wirft uns der Verfassungsschutz eigentlich vor? Eine Vorbemerkung: Die Einstufung einer Publikation durch den Verfassungsschutz (VS) – den Inlandsgeheimdienst – darf laut deutschem Presserecht nicht zu einem Ausschluss der Publikation aus dem Verkauf führen. Die gültige Rechtslage fasste der Gesamtverband Pressegroßhandel, dessen Mitgliedsfirmen vor allem die Zehntausende kleinen Kioske im Bundesgebiet beliefern, vorgestern zusammen. „Es
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