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Verleumdung durch den VS: Verkaufsverbot für COMPACT

Published On: 16. Februar 2024 15:00

Seit etwa einer Woche ist COMPACT nicht mehr in Bahnhöfen und anderen Verkaufsstellen erhältlich. Um gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit anzugehen, benötigen wir Ihre Unterstützung! Die großen Buchhandelsketten begründen dies damit, dass der Verfassungsschutz unser Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Diese Einstufung erfolgte jedoch bereits vor über zwei Jahren, ohne dass es Einschränkungen gab. Erst jetzt haben die Verkaufsgiganten ein Verkaufsverbot verhängt. Aber was wirft uns der Verfassungsschutz überhaupt vor?

Die Einstufung einer Publikation durch den Verfassungsschutz darf laut deutschem Presserecht nicht zu einem Ausschluss aus dem Verkauf führen. Dies wurde vom Gesamtverband Pressegroßhandel, der die kleinen Kioske im ganzen Land beliefert, bestätigt. Geschäftsführer Kai Albrecht erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Pressedienst „Übermedien“, dass es keine Informationen darüber gibt, dass einzelne Ausgaben von COMPACT oder das Magazin selbst auf dem Index stehen oder von den zuständigen Behörden verboten wurden. Er betonte die Pressefreiheit und den neutralen Versorgungsauftrag des Pressegroßhandels. Die Handelsriesen, die die Bahnhöfe und Verkaufsstellen dominieren, fühlen sich jedoch nicht mehr an diese Stellungnahme gebunden und halten weiterhin am Bruch des deutschen Presserechts und somit auch am Bruch des Grundgesetzes (Artikel 5: Meinungs- und Pressefreiheit) fest. Das Verkaufsverbot von COMPACT bleibt bestehen.

COMPACT wurde 2010 gegründet und ist seit 2012 ein Angriffsziel der linksradikalen Szene. Der Verfassungsschutz hatte uns jedoch bis Ende 2018 nie im Visier, wir wurden weder überwacht noch in seinen Veröffentlichungen erwähnt. Das änderte sich mit dem Sturz von VS-Chef Hans-Georg Maaßen Ende 2018 und seiner Ersetzung durch Thomas Haldenwang. Seitdem wurden wir, und damit auch die AfD, jedes Jahr hochgestuft, vom Prüffall zum Verdachtsfall und schließlich zu „gesichert rechtsextrem“. Die erste Veröffentlichung dieser Einstufung erfolgte Mitte Dezember 2021 durch den Landesverfassungsschutz Brandenburg, wo COMPACT seinen Firmensitz hat. Im Juni 2022 tauchten wir dann im Jahresbericht des VS Brandenburg und anschließend im Bericht des Bundesamtes für Verfassungss

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Verkaufsverbot: So wird COMPACT vom VS verleumdet

Seit gut einer Woche ist COMPACT aus den Bahnhöfen und anderen Verkaufsknotenpunkten verschwunden. Gegen diesen einmaligen Angriff auf die Pressefreiheit brauchen wir Ihre Unterstützung! Die großen Buchhandelsketten berufen sich darauf, dass der Verfassungsschutz unser Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft habe. Diese Einstufung ist allerdings bereits vor über zwei Jahren erfolgt, ohne dass wir Einschränkungen hatten. Erst jetzt verhängten die Verkaufsriesen ein Verkaufsverbot. Davon abgesehen: Was wirft uns der Verfassungsschutz eigentlich vor? Eine Vorbemerkung: Die Einstufung einer Publikation durch den Verfassungsschutz (VS) – den Inlandsgeheimdienst – darf laut deutschem Presserecht nicht zu einem Ausschluss der Publikation aus dem Verkauf führen. Die gültige Rechtslage fasste der Gesamtverband Pressegroßhandel, dessen Mitgliedsfirmen vor allem die Zehntausende kleinen Kioske im Bundesgebiet beliefern, vorgestern zusammen. „Es

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