Digital Services Act“ in Kraft: Wie die EU-Kommission ihre Autorität stärkt
Neue EU-Verordnung zur Meinungsfreiheit
EU-Kommission entscheidet über Meinungsfreiheit
Mit der neuen EU-Verordnung, die heute in Kraft trat, ermächtigt sich die EU-Kommission zu entscheiden, was die Europäer sagen dürfen und was nicht. Das DSA-Begleitgesetz wurde Ende November gebilligt und der „Digital Services Act“ (DSA) ist nun vollständig in Kraft getreten. Der DSA sieht abgestufte Verhaltenspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten vor und soll „Desinformation“ entgegenwirken, ohne diesen Begriff genau zu definieren.
Ungenaue Definition von „Desinformation“
Die EU-Verordnung ist über 100 Seiten lang und enthält mehr als 150 Erwägungsgründe. Die EU-Kommission definiert „Desinformation“ als nachweislich „falsche“ oder „irreführende“ Informationen, die „öffentlichen Schaden“ verursachen. Bedrohungen für den demokratisch politischen Prozess und öffentliche Güter wie Gesundheit, Umwelt und Sicherheit werden als „Desinformation“ betrachtet. Kritiker warnen vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Überwachungsbürokratie in allen EU-Staaten
In allen EU-Ländern wurde eine Überwachungsbürokratie mit Zentrale in Brüssel eingerichtet, die darüber entscheidet, was die Menschen im Internet „sagen“ dürfen. Die KommAustria hat die Aufgabe des nationalen Koordinators für digitale Dienste übertragen, um alle Online-Dienste zu überwachen und über Beschwerden von Nutzern zu entscheiden. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die Meinungsfreiheit in der EU
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„Digital Services Act“ in Kraft: Wie sich die EU-Kommission die Macht sichert
Mit der neuen EU-Verordnung, die heute in Kraft trat, ermächtigt sich die EU-Kommission zu entscheiden, was die Europäer sagen dürfen und was nicht. Ende November wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen das von der Regierung vorgelegte DSA-Begleitgesetz gebilligt. Mit heute, Samstag, ist damit der „Digital Services Act“ (DSA) der EU in vollem Umfang in Kraft getreten. Wahrheitsministerium mit Zentrale in Brüssel Der DSA sieht abgestufte Verhaltenspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten vor und soll „Desinformation“ entgegenwirken – ohne diesen Begriff genau zu definieren. Es handelt sich um eine ungeheuer komplexe Verordnung. Mehr als 150 Erwägungsgründe müssen beachtet werden, das Verordnungs-Werk ist über 100 Seiten lang. „Aus Gesichtspunkten der Machterhaltung bleibt so die Deutungshoheit bei der Exekutive – hier
Details zu „Digital Services Act“ in Kraft: Wie sich die EU-Kommission die Macht sichert