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Fall Joel: Einspruch gegen vorzeitige Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft

Published On: 17. Februar 2024 3:57

Epoch Times, 16. Februar 2024

Beschwerde gegen Freilassung des angeklagten Jugendlichen im Fall Joel

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat Beschwerde gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft eingelegt. Der Teenager ist wegen Totschlags angeklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg begann am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht muss innerhalb von drei Tagen über die Beschwerde entscheiden. Wenn die Beschwerde abgelehnt wird, geht der Fall an das Oberlandesgericht Rostock.

Landgericht entscheidet: Kein Haftgrund mehr

Am zweiten Prozesstag entschied das Landgericht Neubrandenburg, den Jugendlichen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Nach Prüfung des Haftbefehls wurde kein Haftgrund mehr festgestellt. Das Gericht ist verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Nach der Vernehmung von Zeugen wurden keine Gründe mehr festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht keine neuen Tatsachen, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen würden.

Bürgermeister entsetzt über Freilassung

Der Bürgermeister von Pragsdorf, Ralf Opitz, zeigte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts, den Angeklagten freizulassen. Er könne die Entscheidung nicht verstehen und betonte, dass das Sicherheitsgefühl im Dorf dadurch nicht gesteigert werde. Opitz forderte eine 24-Stunden-Überwachung, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Der Fall Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den Bruder des Angeklagten.

H2: Beschwerde gegen Freilassung des angeklagten Jugendlichen
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat Beschwerde gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft eingelegt. Der Teenager ist wegen Totschlags angeklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg begann am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht muss innerhalb von drei Tagen über die Beschwerde entscheiden. Wenn die Beschwerde abgelehnt wird, geht der Fall an das Oberlandesgericht Rostock.

H2: Landgericht entscheidet: Kein Haftgrund mehr
Am zweiten Prozesstag entschied das Landgericht Neubrandenburg, den Jugendlichen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Nach Prüfung des Haftbefehls wurde kein Haftgrund mehr festgestellt. Das Gericht ist verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Nach der Vernehmung von Zeugen wurden keine Gründe mehr festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht keine neuen Tatsachen, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen würden.

H2: Bürgermeister entsetzt über Freilassung
Der Bürgermeister von Pragsdorf, Ralf Opitz, zeigte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts, den Angeklagten freizulassen. Er könne die Entscheidung nicht verstehen und betonte, dass das Sicherheitsgefühl im Dorf dadurch nicht gesteigert werde. Opitz forderte eine 24-Stunden-Überwachung, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Der Fall Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den Bruder des Angeklagten

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Fall Joel: Beschwerde gegen Ende der U-Haft für Angeklagten

Epoch Times 16. Februar 2024 Im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Beschwerde gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft eingelegt. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Teenager ist wegen Totschlags angeklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg hatte am Dienstag begonnen – und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da der Angeklagte Jugendlicher ist. Sobald die Beschwerde beim Gericht eingeht, muss dieses innerhalb von drei Tagen entscheiden, ob die Beschwerde begründet ist, wie eine Sprecherin des Landgerichts Neubrandenburg sagte. Wenn die Beschwerde aus Sicht des Landgerichts nicht begründet ist, geht der Fall demnach an das Oberlandesgericht Rostock, das dann entscheidet. Gericht: Kein Haftgrund mehr Am zweiten Prozesstag am Donnerstag hatte das Landgericht entschieden, den

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