Ein deutscher Staatsrechtler muss ausgerechnet der Schweiz erklären, was sie durch das neue Rahmenabkommen verlieren würde
Andreas Glaser kritisiert das institutionelle Abkommen mit der EU
Im Interview mit der NZZ weist Andreas Glaser die Behauptung der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi zurück, dass es sich beim neuen institutionellen Abkommen um „Bilaterale III“ handelt. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge mit sich bringen würde und der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Rolle spielen würde. Dies würde das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern und das Parlament an Bedeutung verlieren lassen, da es nur noch Änderungen des EU-Rechts übernehmen und umsetzen könnte.
Auswirkungen auf die Schweiz und die Kantone
Glaser weist darauf hin, dass das Schweizerische Bundesgericht unter dem Abkommen dem Europäischen Gerichtshof unterstellt wäre und die Bürger trotz möglicher Abstimmungen mit EU-Sanktionen rechnen müssten. Er kritisiert die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag und wirft diesen Ignoranz vor, da sie sich möglicherweise nicht bewusst sind, welche Folgen das Abkommen für sie haben würde. Glaser spricht sich klar für das obligatorische Referendum aus, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen.
Notwendigkeit des obligatorischen Referendums
Der Staatsrechtler betont, dass es bereits Präzedenzfälle mit dem Freihandelsabkommen von 1972 und der EWR-Abstimmung von 1992 gibt, die die Notwendigkeit eines obligatorischen Referendums unterstreichen. Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, würde dies einen Bruch mit der bisherigen Praxis darstellen. Glaser bedauert, dass seine Schweizer Kollegen sich bisher nicht ähnlich deutlich zu dem Thema geäußert haben wie er selbst.
Original Artikel Teaser
Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde
-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im